Steuervorteile für E-Autos und Hybride als Dienstwagen – von 0,25% & 0,5% Versteuerung profitieren

30. September 2024 von

Zwar gibt es keine Prämie mehr, doch immerhin hat die Regierung weiterhin die Steuern für Elektro-Dienstwagen gesenkt, um einen Firmenwagen für Mitarbeitende attraktiver zu machen. Wir sagen dir, was du wissen musst und wie viel du sparst, wenn du dich für ein E-Auto oder einen Plug-in Hybrid als Dienstwagen entscheidest.

Kurz zusammengefasst

Damit du bei Elektroautos von der günstigen Besteuerung profitierst, darf das Fahrzeug aktuell nicht mehr als 70.000 Euro kosten. Wir haben einige günstige E-Autos für dich zusammengestellt:

Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen: Das gilt 2024

Seit dem 18.12.2023 gibt es keine Förderung für E-Autos mehr. Das Dienstwagenprivileg bleibt aber bestehen!

Nach wie vor ist die Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen seit dem 1. Januar 2020 noch reizvoller, denn die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung wurde nochmal halbiert – von 0,5 auf 0,25 Prozent.

Wachstumschancengesetz verabschiedet: Listenpreis für Dienst-E-Autos erhöhte sich auf 70.000 €

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dementsprechend darfst du nun ein privat genutztes Dienst-Elektroauto mit einem Listenpreis bis zu 70.000 € mit dem vergünstigten Steuersatz von 0,25 Prozent versteuern. Damit ist der Preis um 10.000 € angehoben worden.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024. Für Fahrzeuge die teurer sind, kann ein ebenfalls reduzierter Steuersatz von 0,5 Prozent angerechnet werden, wenn das Auto nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurde.

Für Hybride gibt es aktuell keine Neuregelung. Es gilt weiterhin, dass der reduzierte Steuersatz von o,5 verwendet werden darf, wenn der Plug-in Hybrid entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fährt.

Welche Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen gelten ab 2025?

Die Bundesregierung reagiert auf die aktuell schlechten Absatzzahlen von Elektroautos. Neue Steuervorteile für E-Autos seien laut Bundesfinanzministerium schon länger geplant, nun soll die Gesetzesänderung schnellstmöglich umgesetzt werden.

Listenpreis für E-Dienstautos soll nochmal angehoben werden

Zwei Maßnahmen möchte man umsetzen:

  • Großzügigere steuerliche Abschreibungsregeln für Unternehmen, die E-Autos anschaffen – im ersten Jahr sollen künftig 40 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Über fünf Jahre sinkt der Abschreibungssatz dann auf sechs Prozent.
  • Der Preisdeckel bei der Dienstwagenbesteuerung soll angehoben werden – anstatt aktuell 70.000 Euro Brutto-Listenpreis soll die Grenze auf 95.000 Euro angehoben werden.

Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2024 gelten, sobald die Maßnahmen umgesetzt wurden – das ist aktuell noch nicht der Fall.

Wann genau die Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Die Steuervorteile sollen auf insgesamt rund 585 Millionen Euro aufgestockt werden, bis zum Jahr 2028 sogar auf 650 Millionen Euro. Alle Infos zu den neuen Steuervorteilen für E-Autos findest du auch in unserer News.

Geschäftsmann

Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen

Wenn ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird, muss dies als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der Versteuerung eines Dienstwagens kann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, oder man führt ein Fahrtenbuch. Der Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass die genauen Kosten berechnet werden können, was vor allem sinnvoll ist, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird.

Ungeachtet dessen, dass der Umweltbonus für Elektroautos und Hybride ausgelaufen ist, bleibt der Steuervorteil für E-Autos bestehen. Es gibt neben den Benziner-Hybriden auch Diesel-Hybrid-Modelle, allerdings werden hiervon deutlich weniger angeboten – unter anderem wegen den höheren Produktionskosten.

0,5 und 0,25 Prozent Regelung für Elektroautos

Wer sich für ein Elektro- oder Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn statt einem Prozent vom Bruttolistenpreis werden für Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent angerechnet, die versteuert werden müssen. Ist der Bruttolistenpreis des Elektroautos höher, gibt es immer noch eine Vergünstigung. 0,5 Prozent sind es in diesem Fall. Die Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektroantrieb soll in diesem Rahmen bis 2030 gewährleistet sein.

Dem Wachstmschancengesetz ist nun zugestimmt worden. Wann genau die Grenze auf 70.000 Euro angehoben wird, muss noch abgewartet werden. Es soll aber noch in 2024 sein.

Was ist die Viertel-Regelung?

Unter der Viertel-Regelung versteht man die Berechnungsgrundlage für den zu versteuernden Betrag bei der Nutzung eines Elektro-Dienstwagens. Bei einem Verbrenner als Firmenwagen muss als geldwerter Vorteil ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2020 müssen für einen elektrischen Dienstwagen bis zu 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent geltend gemacht werden, also nur noch ein Viertel des Betrages, der für Verbrenner angesetzt wird – daher: Viertel-Regelung.

Rechenbeispiel: 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen

Als Berechnungsgrundlage für die zu errechnende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen, egal, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Wir versuchen an einem Beispiel zu verdeutlichen, wie die Berechnung funktioniert:

Kauf eines VW ID.3, Pure, 150 PS für einen Bruttolistenpreis von 31.495 €

0,25 % von 31.495 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 78,74 € im Monat und dementsprechend 944,88 € im Jahr.

Gehen wir von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der ID.3 als Firmenwagen jährlich 378 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Elektro-Firmenwagen: Besteuerung des Arbeitswegs

Neben dem geldwerten Vorteil wird auch noch eine weitere Versteuerung fällig, wenn der E-Auto-Firmenwagen auch für den Arbeitsweg genutzt wird. Das nennt sich Kilometerbesteuerung und wird zusätzlich fällig – aber auch hier sind Elektro- und Hybridautos im Vorteil.

Üblicherweise fallen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfache Fahrtstrecke an. Bei elektrischen Fahrzeugen wird auch hier nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert, bei Hybriden sind es analog 0,5 Prozent. Der Steuervorteil für Hybrid und E-Auto wird damit noch etwas attraktiver.

Versteuerung von Hybrid-Firmenwagen 2024 und 2025

Auch Plug-in Hybride profitieren von einer vergünstigten Versteuerung, wenn du das Fahrzeug als Firmenwagen nutzt.

Wie lange gilt die 0,5 Prozent Regelung für Hybride?

Bei der Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2024 und darüber hinaus bis 2030. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km

Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.

Die alternative Reichweite von mindestens 80 Kilometern ab 2025 könnte schon bald gestrichen werden, denn dem Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 22. März zugestimmt. Dann wäre ein Hybrid ab 2025 nur noch förderbar, wenn er weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

Die Regelung für die Steuererleichterung gilt – wie erwähnt – vorerst bis Ende 2030. Voll-, oder Mildhybride erhalten keine Vorteile.

Rechenbeispiel für Hybride

Als Beispiel nehmen wir an, du entscheidest dich für einen Toyota Prius in der Standardausstattung als Plug-in Hybrid. Dieses Modell hat eine rein elektrische Reichweite von 86 Kilometern, was auch die Anforderungen für 2025 bereits erfüllen würde. Der Bruttolistenpreis liegt bei 45.290 Euro.

0,5% von 45.290 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 226,45 € im Monat und dementsprechend 2.717,40 € im Jahr.

Gehen wir auch hier von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der Prius als Firmenwagen jährlich 1.087 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Private Förderung Wallbox

Förderung von Wallboxen für Privat?

Wer auf eine staatliche Förderung seiner privat genutzten Wallbox hofft, könnte ab 2024 wieder Glück haben. Was aber schon recht sicher ist: Eine Förderung wird es nur geben, wenn man ein Gesamtpaket kauft, was Wallbox, PV-Anlage und Batteriespeicher beinhaltet.

Das bedeutet, die Investition für Privatleute ist relativ groß.

Dienstwagen zu Hause laden: Steuerfreie Pauschale nutzen

Egal ob mit oder ohne Förderung, du wirst deinen Firmenwagen zwangsläufig auch mal zu Hause laden müssen. Damit das mit der Abrechnung problemlos funktioniert, gibt es folgende Möglichkeiten:

Letzteres ist sicher die einfachste Möglichkeit, die Stromkosten abzurechnen. Wenn eine kostenlose Lademöglichkeit auf dem Firmengelände möglich ist, oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, dann sind nur noch 30 Euro für E-Autos und 15 Euro für Plug-in Hybride monatlich steuerfrei.

Gibt es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, dann erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro für Plug-in Hybride.

FAQs zum Thema Dienstwagenversteuerung bei E-Autos

Wenn du noch Fragen zum Thema Besteuerung von Dienstwagen hast, sind hier noch ein paar Antworten.

Welche Fahrzeuge werden mit 0,25 versteuert?

Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzt und dieser höchstens 60.000 Euro gekostet hat, musst du monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Ist der Kaufpreis der Bruttolistenpreis?

Nein, der Kaufpreis muss nicht zwangsläufig auch der Bruttolistenpreis sein. Kaufpreise können von Aktionen oder Rabatten beeinflusst worden sein und damit günstiger ausfallen als der eigentliche Bruttolistenpreis. Der Bruttolistenpreis ist der empfohlene Listenpreis des Herstellers inklusive serienmäßiger Sonderausstattung.

Wann gilt die 0,25 Regelung?

Wenn der Bruttolistenpreis eines Autos 60.000 Euro nicht übersteigt, dann kommt die 0,25 Prozent Regelung zum Einsatz. Liegt der Bruttolistenpreis höher, wird nur noch mit 0,5 Prozent versteuert.