TÜV überziehen – wichtige Hinweise
22. Mai 2023 von Alexander Haeuselmann
Den TÜV überziehen ist keine gute Idee: Bußgeld, Punkte und negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Unfällen sind mögliche Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie, ab wann der TÜV als überzogen gilt, und mit welchen Strafen Sie dann rechnen müssen.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Die HU ist alle zwei Jahre fällig
- Nach zwei Monaten zu spät, droht eine Bußgeldstrafe
- Bis zu 60 Euro Strafzahlung möglich
- Bei Unfall kann Versicherungsschutz wegfallen
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Den TÜV überziehen – ob aus Versehen, oder absichtlich. Vielen Menschen ist das vermutlich schon mal passiert. Einen Vorteil hat es im Grunde auch, wer den TÜV überzieht, müsste nächstes Jahr später wieder hin und kann so eventuell langfristig ein paar Kosten einsparen. Doch Moment! Den TÜV zu überziehen ist nicht nur strafbar, es ist auch gefährlich. Immerhin soll die Untersuchung dafür sorgen, dass das Auto mängelfrei über die Straßen fährt.
Wer zu lange wartet, ist also womöglich mit einem lädierten Auto unterwegs. Deshalb sollten Sie Ihre TÜV-Plakette richtig lesen.
Wer oder was ist der TÜV?
TÜV bedeutet so viel wie „technischer Überwachungsverein“ und bezeichnet Prüforganisationen, die Sicherheitskontrollen durchführen. Eine Hauptaufgabe dieser Organisationen ist die Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeugs. Häufig wird daher von einem fälligen TÜV gesprochen, wenn eigentlich eine fällige HU gemeint wird.
Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug auf mögliche Mängel untersucht. Dabei nehmen die Prüfenden unter anderem die Beleuchtung, die Bremsen und die Lenkradstellung unter die Lupe. Regelmäßige TÜV-Besuche sollen verhindern, dass Unfälle auf Grund eines mangelhaften Autos passieren. So sind auch das Fahrwerk, die Sicherheitsgurte wie auch die Reifen Teil der Prüfung. Führen Sie also rechtzeitig einen Reifenwechsel durch und checken Sie, ob Ihre Scheinwerfer oder ihre Stoßdämpfer defekt sind. Ein Auto ohne Tüv lässt sich außerdem viel schwerer verkaufen. Häufig wird direkt die Abgasuntersuchung (AU) miterledigt, achten Sie auf eine ordnungsgemäße Umweltplakette.
Welche Unterlagen brauche ich für die HU?
Einfach mit dem Auto bei einer Prüfstelle vorfahren ist nur die halbe Miete. Für die Abnahme sind einige Dokumente notwendig. Wir listen auf:
- Der Fahrzeugschein (bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief)
- Falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
- Evtl. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen (falls nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen)
Bei einer Nachuntersuchung sollten Sie darüber hinaus den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung mitnehmen.
Wann ist mein TÜV fällig?
Um nicht zu überziehen, muss erstmal klar sein, wann der nächste TÜV gesetzeskonform stattfinden soll. Neuwagen brauchen ihren ersten TÜV nach drei Jahren, bei neuen Motorrädern ist er bereits nach zwei Jahren fällig. Anschließend ist die HU bei beiden Fahrzeugtypen alle zwei Jahre nötig.
Sie haben ihren letzten TÜV-Termin vergessen und wissen nicht, wann Ihr Auto untersucht werden muss? Kein Problem! Die Frist finden Fahrer:innen an der Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen. Die Zahl, die in der Mitte der Plakette steht, gibt das Jahr an, die Ziffer die mittig oben auf dem Kleber zu finden ist, den Monat. Der TÜV sollte immer bis zum letzten Tag des angegebene Monats erneuert werden. Der TÜV prüft Ihr Fahrzeug auf technische Mängel. Ob der Auto-Innenraum sauber ist und gut riecht, ist zwar kein Testkriterium, kommt aber bei den TÜV-Beauftragten gut an. Also: Ein Griff zum Putzlappen und dann heißt es Interieur reinigen und schlechte Gerüche entfernen.
Alternativ finden Sie den Zeitraum Ihres nächsten TÜV-Termins auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also im Fahrzeugschein.
Was passiert, wenn die Plakette für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen (Cabrio, Wohnmobil, etc.) während der Ruhephase abläuft? Hier ist das Gesetz kulant. Der TÜV muss im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme erneuert werden, während das Auto nicht gemeldet ist, muss es also auch nicht zum TÜV.
Wann gilt der TÜV als überzogen?
Eine Woche, zwei, drei? Eigentlich ist der TÜV direkt überzogen, wenn Autohalter:innen den Termin auf der Prüfplakette überziehen. Das Auto muss immer bis zum Ende des angegebenen Monats einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit – das ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt.
Zu einer Bußgeldstrafe kommt es erst nach zwei Monaten. Und auch nur, wenn man erwischt wird, also beispielsweise die TÜV-Plakette bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Das kommt allerdings gar nicht so selten vor. Die Farbe der Plakette ändert sich von Jahr zu Jahr – dadurch kann die Polizei mit einem Blick auf das Nummernschild feststellen, ob der Kleber noch aktuell oder schon veraltet ist.
Einen weiteren Anhaltspunkt geben die schwarz markierten Ziffern 11 und 12. Da der Monat, indem der TÜV fällig wird, immer oben auf der Plakette steht, hilft die Markierung der Polizei bereits von weitem zu erahnen, wie lange die HU überzogen wurde.
Wie bei jeder Regel gibt es aber auch hier Ausnahmen. Nutzfahrzeuge (LKWs, Busse, Anhänger, etc.), die laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in vorgegebenen Zeitabständen überprüft werden müssen, werden bereits nach einem Tag Überzug mit Bußgeld sanktioniert. Auch hier gilt jedoch: Bestraft wird nur, wer erwischt wird.
Welche Strafen sind möglich?
Die Höhe der Strafe ist von der Menge an überzogenen Monaten abhängig. Zunächst müssen Fahrende mit Geldstrafen rechnen. Ist der TÜV zwei Monate überfällig, drohen 15 Euro, bei über 4 Monaten sind es 25 Euro. Wartet man ganze acht Monate, werden 60 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg kommt dazu.
In der Tabelle finden Sie eine kleine Übersicht der möglichen Sanktionen für normale PKWs:
Überzogene Monate | Sanktionen |
2 bis 4 Monate | 15 € Bußgeld |
4 bis 8 Monate | 25 € Bußgeld |
Mehr als 8 Monate | 60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg |
Leicht verändert gestalten sich die Sanktionen für Nutzfahrzeuge (LKWs, Busse, Anhänger, etc.), bei denen Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben sind:
Überzogene Monate | Sanktionen |
Bis zu 2 Monate | 15 € Bußgeld |
2 bis 4 Monate | 25 € Bußgeld |
4 bis 8 Monate | 60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg |
Mehr als 8 Monate | 75 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg |
Wann wird eine Nachuntersuchung fällig?
Nur, weil das Auto zum TÜV gebracht wird, heißt es nicht, dass es direkt wieder sicher unterwegs ist. Es kann natürlich auch vorkommen, dass das Auto durch den TÜV fällt. Dann wird die Gültigkeit der Plakette um einen Monat verlängert.
Halter:innen müssen die Mängel an ihrem Wagen dann innerhalb dieses Monats beseitigen und ihr Auto erneut vorführen. Das gilt auch bei fehlendem oder abgelaufenem Verbandskasten. Wird dieser zeitliche Rahmen nicht eingehalten, fallen 15 Euro Bußgeld an und das Auto muss erneut einer HU unterzogen werden. Hier sollten sich Fahrende besser an die Vorgaben halten – sonst wird es teuer und natürlich auch gefährlich.
Tipp: Lassen Sie Ihren TÜV bei einer Werkstatt abnehmen, die die Mängel direkt beseitigt. Einige Betriebe bieten einen solchen Rund-um-Service an, checken das Fahrzeug vor dem TÜV, beheben die Mängel und lassen es dann offiziell abnehmen. Diese Variante ist zwar etwas teurer als der reine TÜV-Termin, dafür müssen Sie aber auch nicht einen Monat später schon wieder kommen, und sich selbstständig um eine Mängelbeseitigung kümmern.
Auswirkungen auf die KFZ-Versicherung
Neben Geldstrafen kann auch die KFZ-Versicherung unter einen überzogenen TÜV leiden. Erstmal durchatmen: Auch, wenn der TÜV abgelaufen ist, deckt die Versicherung bei einem Unfall Ansprüche von Dritten ab. Jedoch kann es vorkommen, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme (max. 5.000 Euro) von den Versicherten zurückverlangt. Vor allem, wenn das Auto auf Grund des ausgesetzten TÜVs über relevante Sicherheitsmängel verfügt, kann es sein, dass Fahrer:innen einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Der TÜV wird im Ausland fällig?
Ein langer Urlaub steht vor der Tür und Reisende haben nur noch eines im Kopf: Packen und ja nichts vergessen. Schnell können dabei andere Dinge auf der Strecke bleiben – wie zum Beispiel die nächste HU. Doch was passiert, wenn Sie im Ausland sind und Ihren Wagen zum TÜV bringen müssen?
Zunächst die gute Nachricht: Sie müssen nicht direkt wieder nachhause fahren. Sanktionen können umgangen werden, wenn bewiesen werden kann, dass der Wagen am Tag der Ausreise noch über einen gültigen TÜV verfügte, und anschließend ununterbrochen im Ausland war. Die Behörden vor Ort dürfen die abgelaufene HU nicht beanstanden.
Den Nachweis können Fahrer:innen bei einer ausländischen Prüfstelle erhalten. Das ist aber kein Ersatz für die HU, weswegen Betroffene nach der Heimkehr zwingend noch den TÜV nachholen müssen.
Kurz und knapp – ein schnelles FAQ
Wird der Termin zurückdatiert?
Nein, eine Rückdatierung des Termins gibt es seit 2012 nicht mehr. Die nächste HU ist zwei Jahre nach der Prüfung fällig – egal wie viel später als eigentlich vorgeschrieben, diese Prüfung stattfand.
Wer bestraft das Vergehen?
Bei der Prüforganisation selbst sind keine Strafen zu erwarten. Der TÜV fordert kein Bußgeld und meldet den Verstoß auch nicht an die Behörden. Ist die HU allerdings bereits zwei Monate überfällig muss die Organisation eine „erweiterte HU“ durchführen. Diese kostete etwa 20 Euro mehr als die normale Variante.
Wie viel kostet eine HU?
Die Kosten der HU variieren von Bundesland zu Bundesland und von Anbieter zu Anbieter. Es fällt daher schwer einen genauen Preis zu nennen. Bei einem normalen PKW muss die Kundschaft aber mindestens mit 100 Euro rechnen, Motorräder liegen etwas unter dieser Marke, bei etwa 70 Euro.