Zweitwagen versichern: Kosten & Voraussetzung für die Zweitwagenversicherung

29. Juni 2023 von

Der Trend zum Zweitwagen reißt nicht ab, in vielen Haushalten gibt es mehr als ein Auto. Egal aus welchem Grund, versichert werden muss das zweite Fahrzeug auf jeden Fall. Wir sagen Ihnen, was Sie über die Zweitwagenversicherung wissen müssen!

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, ab wann und wie Sie Ihren Zweitwagen versichern sollten. Und vor allem, warum Sie von einer Zweitwagenversicherung profitieren.

⏰ Kurz zusammengefasst

Wenn Sie ein neues Auto suchen, dann haben wir hier die aktuellen top Neuwagen-Angebote für Sie:

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst

  • Jedes Auto muss mindestens Haftpflicht versichert sein
  • Zweitwagenversicherung häufig günstiger
  • Zweitwagen kann Sondereinstufung (höher als SF-Klasse ½) bekommen
  • Gerade Fahranfänger:innen profitieren von einer Zweitwagenversicherung
  • Möglichkeit einer Zweitwagen-wie-Erstwagen Versicherung

Wann braucht man eine Zweitwagenversicherung?

Wichtig ist: In Deutschland muss jedes Fahrzeug angemeldet und Haftpflicht versichert sein. Egal, ob es sich um einen zusätzlichen Kleinwagen für Ihr Kind handelt oder um einen Sommerflitzer. Sobald Sie oder eine Person, mit der Sie zusammenleben, ein weiteres Fahrzeug nutzen, muss es versichert werden.

Dabei ist eine zusätzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung freiwillig. Grundsätzlich lassen sich innerhalb einer Familie mehrere Fahrzeuge auf unterschiedliche Halterinnen und Halter anmelden sowie versichern, doch das ist fast immer teurer als eine Zweitwagenversicherung. Um Geld zu sparen, ergibt es deshalb Sinn, einen zusätzlichen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern.

Wie versichert man ein zweites Auto?

Wenn es um die Versicherung Ihres Zweitwagens geht, können Sie sich viel Geld sparen, da Versicherungsunternehmen das zweite Fahrzeug oft besser einstufen bei den Schadenfreiheitsklassen. Bei der Haft- oder Kaskoversicherung kann der Zweitwagen meist über dieselbe versicherte Person oder deren Partnerin oder Partner laufen. Doch welche Vorteile ergeben sich dadurch?

Normalerweise würde der Zweitwagen in die SF-Klasse 0 fallen, weil noch keine schadenfreien Jahre nachgewiesen werden können. Dadurch müssen Kundinnen und Kunden einen höheren Beitrag zahlen. Wenn Sie mit Ihrem Erstwagen aber schon einige Jahre unfallfrei unterwegs waren, gewährt Ihre Versicherung in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt für das zweite Fahrzeug.

Meistens wird der Zweitwagen in die SF-Klasse ½ eingestuft. Abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ist aber auch eine Einstufung in die SF-Klassen 2 bis 3 oder sogar höher möglich. Dabei sind Versicherungen mit ihren Angeboten völlig frei und müssen sich nicht an gesetzliche Regelungen halten. Auch nicht, wenn es um bestimmte Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung geht. Für eine Sondereinstufung (höher als SF-Klasse ½) wollen Versicherungsgesellschaften unter anderem wissen:

  • Wer fährt alles mit dem zweiten Auto?
  • Leben die Fahrenden von Erst- und Zweitwagen in einer häuslichen Gemeinschaft?
  • Wie alt ist die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer?
  • Wie lange hat diese oder dieser schon den Führerschein?
  • Bei welcher Gesellschaft wurde das erste Auto versichert?

Gut zu wissen ist, dass jedes Fahrzeug einzeln versichert ist. Wenn es also mit Ihrem Zweitwagen zu einem Schadensfall kommt, hat das keine Auswirkungen auf Ihr erstes Fahrzeug.

Zweitwagen versichern: Voraussetzungen und Kosten

Bevor eine Zweitwagenversicherung abgeschlossen wird, sollten alle Bedingungen oder Kosten geklärt sein. Wenden Sie sich daher persönlich an Ihr Versicherungsunternehmen und lassen Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und damit verbundenen Voraussetzungen aufklären. Es ist üblich, dass Gesellschaften einen Zweitwagen nur dann versichern, wenn auch das Erstfahrzeug bereits über diese Versicherung läuft. Manche Versicherungsunternehmen sind aber auch kulanter.

Gerade wenn der Zweitwagen gar nicht von Ihnen primär benutzt wird, ist es gut zu wissen, dass die Fahrzeugbesitzerin bzw. der -besitzer nicht automatisch zur Versicherungsnehmerin oder zum Versicherungsnehmer wird. Aber einige Gesellschaften bieten bessere Konditionen an, wenn der Erst- und Zweitwagen ausschließlich von einer Person gefahren wird, die in einer häuslichen oder ehelichen Gemeinschaft mit der Wagenbesitzerin oder dem -besitzer lebt.

Ansonsten werden beim Abschluss der Kfz-Versicherung für Ihren Zweitwagen die gleichen Kriterien wie für den Erstwagen abgefragt:

  • Fahrzeugart
  • Zulassung
  • Jährliche Fahrleistung

Auch die Berechnung des Versicherungsbeitrages hängt von diesen Kriterien ab.

Was die Kosten angeht, profitieren vor allem Fahrbeginner davon, wenn Ihr erstes Auto als Zweitwagen über die Eltern versichert wird. Der Wagen wird statt in die SF-Klasse 0 in die SF-Klasse ½ kategorisiert oder sogar noch besser und dadurch spart man sich einiges. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich Versicherungen für Fahranfänger anzusehen. Neben Sondereinstufungen für Zweitwagen bieten viele Versicherungsunternehmen zusätzliche Rabatte an.

Sie können je nach Versicherungsgesellschaft von verschiedenen Rabattangeboten profitieren:

  • Günstigerer Beitrag, wenn im Haushalt ein Kleinkind lebt
  • Vergünstigungen, wenn das Fahrzeug nur von einer Person oder der Partnerin / dem Partner gefahren wird
  • Rabatt auf die Autoversicherung, sobald mehrere Verträge bei einer Gesellschaft abgeschlossen wurden
  • Vergünstigungen für bestimmte Berufsgruppen
  • Bessere Konditionen, sobald ein bestimmtes Alter erreicht ist

Es lohnt sich außerdem immer, Versicherungsanbieter auf verschiedenen Portalen miteinander zu vergleichen, um die beste Versicherung für Sie zu finden.

Welches Auto kann man als Zweitwagen versichern?

Wie sieht es eigentlich mit einem neuen Bus aus, der nur im Sommer als Urlaubsfahrzeug zum Einsatz kommen soll? Ja, auch Freizeitautos können als Zweitwagen versichert werden. In diesem Fall kann es sich durchaus lohnen, das Zweitfahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anzumelden. Dann müssen Sie die Versicherungsbeiträge nur für den Nutzungszeitraum zahlen.

Ansonsten gilt: Jedes weitere Auto, das Sie oder jemand aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft privat oder betrieblich nutzt, kann als Zweitwagen versichert werden. Auch der Wagen eines Führerschein-Neulings wird in der Regel über die Eltern als Zweitwagen versichert, um bei der Versicherung Geld sparen zu können.

Übrigens: Kommt ein drittes Auto hinzu, gelten meistens die gleichen Kriterien und Möglichkeiten wie bei einem Zweitwagen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um ein E-Auto für die Stadt, ein Wohnmobil für den Urlaub oder auch ein Motorrad für zwischendurch handelt.

Mit wie viel Prozent kann ich meinen Zweitwagen versichern?

SF-Klasse Beitragssatz
Alttarife
Beitragssatz
Neutarife (ab 2015)
Erstversicherung Fahrzeug 0 230 % 100 %
Zweitwagen versichern 1/2 140 % 65 %
Zweitwagen-wie-Erstwagen = Erstwagen 30 % 16 %

Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug versichert, startet mit der SF-Klasse 0, die einem Beitragssatz von 230 % in den Alttarifen und ungefähr 100 % in den neuen Tarifen (ab 2015) entspricht. Wenn ein Elternteil das Auto des Kindes als Zweitwagen versichert, wird es in der Regel in die SF-Klasse ½ kommen, wobei der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung 140 % in den Alttarifen und ca. 65 % in den Neutarifen beträgt. Von diesen Vergünstigungen können auch Eheleute profitieren.

Bei einer Zweitwagen-wie-Erstwagen-Versicherung kommt das zusätzliche Auto in dieselbe Schadenfreiheitsklasse. Im besten Fall erfolgt ein günstiger Beitragssatz von 30 Prozent in den Alttarifen und ungefähr 16 % in den Neutarifen ab 2015.

Am besten rechnen Sie Ihren Versicherungsbeitrag mit Hilfe eines Tarifrechners online aus.

Wann darf ich das Auto als Zweitwagen versichern?

  • Erst- und Zweitfahrzeug müssen auf die gleiche versicherte Person oder die Partnerin / den Partner zugelassen sein
  • Fahrerin oder Fahrer dürfen ein Mindestalter nicht unterschreiten
  • Der Erstwagen muss meistens eine höhere SF-Klasse haben

Natürlich müssen Personen, die eine Autoversicherung abschließen möchten, volljährig und damit geschäftsfähig sein. Einen Führerschein braucht man dafür aber nicht.

Zweitwagen wie Erstwagen versichern: Ist das sinnvoll?

Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Ihr Erstwagen eine gute SF-Klasse hat. Allerdings sprechen wir dann von einer Sondereinstufung, die nicht jede Versicherung vornimmt. Im besten Fall erhalten Sie dieselbe Rabatteinstufung wie bei Ihrem Erstwagen, was den Beitragssatz wesentlich günstiger macht.

Im schlechtesten Fall werden Sie in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, die üblicherweise für einen Zweitwagen gilt.

FAQ Zweitwagenversicherung

Wenn noch Fragen offen sind, dann haben wir hier noch ein paar Antworten für Sie:

Was kostet eine Zweitwagenversicherung?

Die genauen Kosten lassen sich pauschal nicht benennen. Es gibt verschiedene Faktoren, die für die Kosten verantwortlich sind. Aber generell ist eine Zweitwagenversicherung beim selben Versicherungsanbieter, bei dem auch der Erstwagen versichert wurde, günstiger.

Kann man für zwei Autos eine gemeinsame Versicherung abschließen?

Nein, in Deutschland muss jedes Auto eine Versicherung haben. Es gibt aber die Möglichkeit der Zweitwagenversicherung, damit kann man ein wenig Geld sparen.

Müssen Erst- und Zweitwagen bei demselben Versicherer versichert sein?

Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Meistens macht es aber Sinn, denn wer auch sein zweites Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung versichert, bekommt meisten einen besseren Tarif. Vergleichen Sie am besten verschiedene Angebote.

In welche Schadenfreiheitsklasse wird der Zweitwagen eingestuft?

Ein Zweitwagen wird in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Erstwagen in der Haftpflichtversicherung ebenfalls mindestens in SF 1/2 eingestuft ist.