Auto privat vermieten: So geht privates Carsharing
15. Februar 2023 von carwow Redaktion
Die meisten Deutschen haben ein eigenes Auto, doch viele nutzen es nicht jeden Tag. Deutschland ist voll mit Autos, die kaum bewegt werden. Die Idee eines privaten Carsharings oder das Vermieten des Autos liegt daher nahe. Wir erklären Ihnen, für wen das Sinn macht und was Sie hier beachten sollten.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Carsharing: Autonutzung mit anderen zusammen
- Vermietung: Nutzung in Zeitraum nur von Mieter
- Vorteile: Einkommensquelle, Umwelt & Ressourcenschonung
- Nachteile: Kann schnell gewerblich werden, Schäden durch Fremde
- Vertrag wird dringend empfohlen
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Unterschiede privates Carsharing und Auto privat vermieten
Der Unterschied zwischen privatem Carsharing und Auto privat vermieten ist hauptsächlich sprachlich und nicht rechtlich. In beiden Fällen lassen Sie andere Fahrer:innen Ihr Fahrzeug gegen einen vorher bestimmten Preis nutzen.
Von Auto privat vermieten wird gemeinhin gesprochen, wenn Sie Ihr Auto selbst für den genannten Zeitraum nicht nutzen. Beim privaten Carsharing fahren Sie es weiterhin, aber zwischen Ihren Fahrten überlassen Sie es jemand anderem. Die Details werden im Folgenden genauer betrachtet.
Privates Carsharing
Beim privaten Carsharing teilen Sie Ihr Fahrzeug mit anderen. Hier empfiehlt es sich, einen Vertrag aufzusetzen. Überlegen Sie sich vorher, wann und wie häufig Sie Ihr Fahrzeug selbst nutzen wollen. Wenn Sie schon im Vertrag Nutzungszeiten bestimmen, kommt es später mit den Vertragspartnern zu weniger Streit. Auch für eventuelle Streitfälle sollten Sie im Vertrag vorsorgen, beispielsweise was passiert, wenn Sie den Autoschlüssel verlieren.
Die gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für den Wagen deckt alle Schäden ab, die von anderen verursacht werden. Eine Vollkaskoversicherung schließt alle eigens verursachten Schäden am eigenen Wagen ein. Wenn Sie ein privates Carsharing anstreben, sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen überprüfen, ob diese Nutzung durch die Versicherung abgedeckt wird.
Das ist vor allem relevant, wenn das Carsharing sich in Richtung gewerbliche Nutzung bewegt.
Generell muss man die Einkünfte aus privatem Carsharing an das Finanzamt melden. In den meisten Fällen wird hier nur Einkommensteuer bezahlt. Wenn die Finanzämter bei einer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass es sich in Ihrem Fall um gewerbliche und nicht um gelegentliche Vermietung handelt, können sie schnell ungemütlich werden. Holen Sie sich daher im Zweifelsfall auf jeden Fall Rat bei einem Steuerberater.
Bei Bußgeldern wendet sich die entsprechende Behörde zuerst bei Ihnen als Halter. In diesem Fall können Sie dann den Fahrer identifizieren. Wenn bei einem Vergehen der Fahrer nicht ermittelt werden kann, werden für den Vermieter eventuell Verfahrenskosten fällig.
Wenn Sie Ihr privates Auto auf einer Vermittlungsplattform für Carsharing bereitstellen, verhält es sich mit Steuern und Bußgeldern ähnlich wie bisher beschrieben. Die Versicherung wird aber wahrscheinlich Ihren Fall als gewerbliche Nutzung einstufen. Sie sollten daher Ihren Versicherungsschutz anpassen. Carsharing-Anbieter haben manchmal feste Stellplätze für die Wägen. Andere lassen die Autos frei im Straßenraum abstellen.
Auto privat vermieten
Im Alltag passiert es häufig, dass sich Menschen ein Auto privat ausleihen. Was bedeutet es aber, wenn Sie dafür Geld verlangen? Im Gegensatz zum Verleiher hat ein Vermieter mehr Verpflichtungen. Denn wenn Sie Ihr privates Auto vermieten, sind Sie für dessen verkehrssicheren Zustand vor der Übergabe und während der Mietzeit verantwortlich. Daher ist ein schriftlicher Mietvertrag auf jeden Fall empfehlenswert, um etwaige Streitigkeiten vorzubeugen. Denn eines sollten Sie wissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr neues Auto nach mehreren Carsharing-Events noch seinen Neuwagenduft behält, ist ziemlich gering.
Auch bei der privaten Autovermietung sollten Sie das auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung abklären, da diese normalerweise keine gewerbliche Nutzung abdeckt. Sollte die steuerfreie Freigrenze für Fahrzeugvermietung von 256 € im Jahr überschritten werden, müssen Sie das komplett versteuern. Befragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.
Generell fallen selbst verschuldete Schäden in die Zuständigkeit des Mietenden. Dabei kann es sich um Kratzer oder Steinschlagschäden handeln. Halten Sie in einem schriftlichen Mietvertrag fest, wie der Versicherungsschutz ist und wer Selbstbeteiligung und Kosten durch Rückstufung trägt.
Ein häufiger Sonderfall der privaten Vermietung ist das Vermieten von Wohnmobilen. Diese werden nur selten im Jahr genutzt und bieten sich daher an. Privat vermietete Wohnmobile sind häufig besser gepflegt und günstiger als klassische Wohnmobile.
Vor- und Nachteile von privatem Carsharing
Als Zusammenfassung und Entscheidungshilfe werden hier noch einmal die Vor- und Nachteile des Carsharings für Sie als Fahrzeugeigentümer gegenübergestellt.
Vorteile
Wenn Sie Ihr Auto für Carsharing zur Verfügung stellen, bedeutet das für Sie eine passive Einkommensquelle. Da Sie das Auto bereits besitzen, können Sie so Einkommen generieren, ohne vorher viele Investitionen zu tätigen. Geld verdienen lässt sich auch mit dem E-Auto, wenn die THG-Quote beantragt wird.
Des Weiteren wird so die Anzahl von Autos reduziert. Die meiste Zeit steht das Auto nur herum. Wenn sich durch Carsharing Autos vermeiden lassen, schont das Platz und Ressourcen.
Gewerbliche Carsharing Angebote großer Unternehmen sind häufig nur in größeren Städten gegeben. Privates Carsharing kann hier Lücken in dem Angebot schließen. Das ermöglicht Menschen Mobilität, die sonst diese Option nicht hätten.
Nachteile
Wenn Sie Ihr Auto für Carsharing zur Verfügung stellen, müssen Sie das mit der Versicherung klären, da diese gewerbliche Nutzung nicht abdeckt. Wenn Sie den Freibetrag von 256 € im Jahr überschreiten, gilt das für das Finanzamt als gewerbliche Nutzung und ist entsprechend versteuert. Bei Schäden muss der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass durch ihn der Schaden entstanden ist, ansonsten bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Braucht man beim privaten vermieten einen Vertrag?
Sobald es um Geld geht, empfiehlt sich immer ein schriftlicher Vertrag, Miet- und Sharing-Angelegenheiten sind hier keine Ausnahme. Ein Vertrag bei privatem Vermieten wird mit Nachdruck empfohlen. Denn schnell gerät man ansonsten in Situationen, die bei einem Handschlag nicht geklärt wurden.
Schließlich sind bei Fahrzeugschäden häufig Versicherungen involviert. Ein Vertrag, der die Rahmenbedingungen der Nutzung und den Ablauf im Schadensfall klärt, erspart hier viel Ärger und Streitereien.
Inhalte des Miet- bzw. Sharing-Vertrags
Damit alles harmonisch verläuft, sollte der Vertrag daher folgende Informationen enthalten:
- Die Namen aller Personen, die Fahren dürfen und ein Nachweis deren Führerschein.
- Der zeitliche Rahmen, in dem das Fahrzeug überlassen wird.
- Die Höhe der Mietkosten.
- Die Zuständigkeit über Nebenkosten (Benzin etc).
- Der Versicherungsstatus des Fahrzeugs.
- Das Vorgehen bei Schäden.
- Die Kündigungsbedingungen beider Parteien.
- Ort, Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien.
Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Carsharing
Das Finanzamt unterscheidet zwischen gelegentlicher und gewerblicher Vermietung eines Wagens. Bei gewerblicher Vermietung muss ein Gewerbe angemeldet werden. Außerdem deckt eine Standardversicherung die gewerbliche Nutzung meist nicht ab.
Carsharing über eine Internetplattform wird hier meist als gewerbliche Nutzung gezählt. Das Fahrzeug muss hier auch als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen und versichert werden. In diesem Fall muss es auch jährlich zur Hauptuntersuchung. Trotz allem ist diese Art der gewerblichen Versicherung besser, als ein fehlender Versicherungsschutz.
Um ungenutzt parkende Autos zu vermeiden, fördern manche Städte Carsharing. So gibt es Parkplätze, an denen gewerbliche Carsharing Wagen mit dem entsprechenden Ausweis parken dürfen. Private Carsharing Autos dürfen hier nicht stehen. Haben Sie öfter ein Carsharing-Auto, könnte es sich für Sie in der Stadt lohnen, einen Anwohnerparkausweis für wechselnde Fahrzeuge zu beantragen.