Umweltbonus Kauf und Leasing: So beantragst du die BAFA-Prämie
19. Dezember 2023 von Timon Werner
Hier erfährst du, wie du einen Antrag für den Umweltbonus stellst und welche Informationen du dafür benötigst. Außerdem geben wir dir Infos zum Thema Leasing und Umweltbonus.
Kein Umweltbonus mehr: Was bedeutet das für Leasing?
Das Ende der Umweltprämie kam zum 18. Dezember 2023 überraschend. Seitdem können keine Anträge auf Förderung mehr beim BAFA eingereicht werden. Das betrifft Leasing-Fahrzeuge genauso wie gekaufte Autos.
Wer bereits ein E-Auto als Leasing-Fahrzeug bestellt hat, das noch nicht zugelassen ist, droht jetzt auf der üblichen Sonderzahlung von 4.500 € sitzen zu bleiben und keine Erstattung durch das BAFA zu erhalten. Hier findest du alle aktuellen Infos zum Ende der Umweltprämie und darüber, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
Umweltbonus 2024: So kommst du noch an die Prämie
Viele Hersteller garantieren die Umweltprämie nun ihrerseits. Hiervon können auch Leasing-Fahrzeuge profitieren. Wir haben alle Hersteller, die den Umweltbonus garantieren mit den entsprechenden Konditionen zusammengefasst.
E-Auto Förderung 2023
Gemäß der offiziellen Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 9. Dezember 2022 wurde die Förderung für Elektroautos ab 2023 gesenkt. Wir haben alle Details für dich zusammengefasst:
- Fahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis erhalten 4.500 € vom Staat
- Fahrzeuge von 40.000 € bis 65.000 € Nettolistenpreis erhalten 3.000 € vom Staat
- seit 1.9.2023 ist die Förderung auf Privatpersonen beschränkt
Hinzu kommt nach bisheriger Praxis jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie. Damit ergibt sich eine maximale Fördersumme von 6.750 € für Elektroautos. Steuervorteile bei der Dienstwagen-Regelung bleiben wie bisher bestehen.
Förderfähig bleiben batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Derweil gibt es keine weitere Förderung für Plug-in Hybride mehr.
Umweltbonus für Leasing-Fahrzeuge 2023
Die Höhe der Förderung beim Leasing hat sich seit Januar 2023 ebenfalls geändert. Auch hier gibt es keine Förderung für Plug-in Hybride mehr. Wir haben das für dich zusammengefasst:
Leasing Elektroautos 2023
Leasingdauer |
Staatl. Anteil wenn < 40.000 € Nettolistenpreis |
Staatl. Anteil wenn > 40.000 € Nettolistenpreis |
Staatl. Anteil junge Gebrauchte |
Mindesthaltedauer |
12 bis 23 Monate | 2.250 € | 1.500 € | 1.500 € | 12 Monate |
über 23 Monate | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
Kurz & bündig: So erhältst du den Umweltbonus
Um die Innovationsprämie für Elektroautos (Umweltbonus) zu erhalten, ist folgender Ablauf nötig:
1. Informationen einholen
Damit du genau weißt, für welches Fahrzeug du in welcher Höhe die Prämie erhältst, informierst du dich vorab über die Innovationsprämie für Elektroautos.
2. Fahrzeug kaufen oder leasen
Sobald du weißt, welches E-Auto gefördert wird, konfigurierst du dein Wunschauto oder fragst ein Leasing an. Danach kaufst oder least du bei einem unserer Partnerhändler.
3. Antrag stellen
Nachdem dein Neuwagen ausgeliefert und von dir zugelassen wurde, ist es Zeit für den Antrag bei der BAFA. Neben des ausgefüllten Antrags ist hier auch die Zulassungsbescheinigung einzureichen. Wenn der Antrag erfolgreich eingegangen ist, erhältst du eine Bestätigungsmail auf deine angegebene E-Mail-Adresse.
Unbedingt beachten: Nur zugelassene Fahrzeuge bei der Antragstellung beachtet werden – alle anderen werden abgelehnt und eine erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich!
4. Antragsprüfung
Nun prüft das BAFA deinen Antrag, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn du alle nötigen Unterlagen eingereicht hast, wird dir der Zuwendungsbescheid zugeschickt. Wenn Unterlagen fehlen, wird sich das Amt bei Ihnen melden, damit die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden können.
5. Auszahlung der Prämie
Die für dein Fahrzeug mögliche Prämie wird dir auf das Konto überwiesen, welches du auf dem Antrag angegeben haben.
Antragsverfahren Umweltbonus
Der Antrag für den Umweltbonus wird vollelektronisch in einem einstufigen Verfahren gestellt. Das Fahrzeug muss vor Antragsstellung bereits zugelassen worden sein. Ein Antrag ist dann innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum möglich. Zusammen mit dem Antragsformular müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, wir haben zusammengefasst, welche Unterlagen du bei Kauf und Leasing einreichen musst:
Unterlagen beim Neuwagenkauf
Rechnung | ✅ |
Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben* | ✅ |
Hinweis: Bei Gebrauchtwagen ist zusätzlich ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs nötig. Dieser kann in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand oder durch eine Neufahrzeugrechnung erbracht werden.
Außerdem ist eine Erklärung dazu nötig, dass dein Fahrzeug zum Erwerbszeitpunkt über eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern verfügt hat. Diese Erklärung “Nachweispaket von Gebrauchtwagen” muss von einer Prüforganisation oder einer sachverständigen Person bestätigt werden.
*Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben erhältst du nach Absenden des Antrags per Mail zugesandt. Diese musst du unterschreiben und im Upload-Portal des BAFA unter Angabe der Vorgangsnummer hochladen.
Unterlagen beim Neuwagen-Leasing
Leasingvertrag | ✅ |
Nachweis zur verbindlichen Bestellung | ✅ |
Kalkulation der Leasingrate | ✅ |
Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben* | ✅ |
Hinweis: Bei Gebrauchtwagen ist zusätzlich ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs nötig. Dieser kann in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand oder durch eine Neufahrzeugrechnung erbracht werden.
Außerdem ist eine Erklärung dazu nötig, dass dein Fahrzeug zum Erwerbszeitpunkt über eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern verfügt hat. Diese Erklärung “Nachweispaket von Gebrauchtwagen” muss von einer Prüforganisation oder einer sachverständigen Person bestätigt werden.
*Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben erhalten Sie nach Absenden des Antrags per Mail zugesandt. Diese müssen Sie unterschreiben und im Upload-Portal des BAFA unter Angabe der Vorgangsnummer hochladen.
Hinweis: Der staatliche Anteil am Umweltbonus muss erst einmal vorgestreckt werden. Sobald Sie das Fahrzeug zugelassen haben, können Sie den Antrag beim BAFA stellen und erhalten den Betrag rückerstattet. Dabei darf das Fahrzeug nicht länger als maximal ein Jahr bereits zugelassen sein.
Die Rückerstattung hängt vom noch zur Verfügung stehenden Fördertopf ab, außerdem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf die Antrag stellende Person zugelassen bleiben. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten. Die Fördervoraussetzungen für Gebrauchtwagen finden Sie hier.