Nur mit Ausweis – Anwohnerparken: Antrag, Kosten & Verstöße
10. Oktober 2023 von Alexander Häuselmann
Sie leben in der Stadt und verfügen über keine eigene Garage und keinen eigenen Stellplatz? Eventuell könnte Anwohnerparken genau das sein, wonach Sie suchen: Anwohnerparken bezieht sich nämlich auf ein Verkehrskonzept in vielen Städten, bei dem bestimmte Straßenabschnitte oder Viertel für Anwohner:innen reserviert sind. In solchen Gebieten dürfen nur diejenigen parken, die einen speziellen Anwohnerparkausweis besitzen. Andere müssen zahlen oder bekommen einen Strafzettel. Mehr zum Anwohnerparken lesen Sie in diesem Artikel!
⏰ Kurz zusammengefasst
- Anwohnerparkausweis beantragen – Dokumente, Kfz-Zulassungsstelle, Gebühren
- Gebühren variieren je nach Kommune
- Kosten für Bewohnerparkausweise steigen
- Sonderregelungen für Gewerbetreibende, Besucher:innen, Mietwagen und Carsharing
- Parken ohne Anwohnerparkausweis – Bußgelder für das Falschparken
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Was Sie beim Beantragen von Anwohnerparken beachten müssen
Wer von einem Bewohnerparkausweis profitieren möchte, muss den Parkausweis auf der Behörde beantragen. Sicher fragen Sie sich: Was brauche ich dafür? Im Folgenden haben wir für Sie einige Punkte zusammengestellt, die Sie bei der Beantragung des Parkscheines für Anwohnerparkplätze beachten sollten:
- Zuständige Behörde: Vereinbaren Sie einen Termin mit der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle, mit der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder mit Mitarbeiter:innen des Bürgerbüros in Ihrer Nähe. Häufig können Bewohnerparkausweise vor Ort ausgestellt werden, wenn Sie alle nötigen Unterlagen mitgebracht haben. Einige Stadt- und Gemeindeverwaltungen bieten für den Antrag auch einen Online-Service an. Beachten Sie jedoch, dass Sie von diesem nur Gebrauch machen können, wenn Sie über alle Unterlagen auch in elektronischer Form verfügen.
- Nötige Unterlagen: Bei den meisten Behördengängen mit Wunsch nach einem Anwohnerparkausweis werden der Fahrzeugschein, Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie eine Meldebescheinigung benötigt. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle über das Spektrum an benötigten Papierkram. Sind Sie nicht Halter:in des Autos, benötigen Sie eine Halterbestätigung, die versichert, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
- Gebühren: Informieren Sie sich außerdem am besten über die Gebühren, die für den Anwohnerparkausweis anfallen. In den meisten Städten wird eine jährliche Gebühr für diesen Service erhoben. Zu zahlen ist diese meist mit Karte oder per Überweisung.
- Beschränkungen beachten: Werfen Sie ebenfalls einen Blick auf Regeln und Einschränkungen, die mit dem Anwohnerparkausweis einhergehen. Der Schein kann auf das Parken in einer spezifischen Parkzone beschränkt oder mit zeitlichen Begrenzungen versehen sein. Einen Ausweis bekommen Sie in der Regel auch nur dann, wenn Sie über keinen privaten Stellplatz verfügen und im Lizenzgebiet wohnen.
Was gilt bei einem Umzug?
Umzüge müssen Sie umgehend melden: Sollten Sie innerhalb der gleichen Stadt, Kommune oder Gemeinde umgezogen sein, können Sie Ihren Anwohnerparkausweis im Bürgerbüro oder auf dem Straßenverkehrsamt auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Außerdem müssen Sie das Auto nach einem Umzug ummelden. Dieser Vorgang kostet Sie meist eine kleine Servicegebühr.
Ziehen Sie in eine andere Kommune, verliert der Parkschein ohnehin seine Gültigkeit – Sie sind dann ja keine Anwohnerin und kein Anwohner mehr.
Bewohnerparkausweis – Kosten
Die Kosten für das Anwohnerparken können je nach Kommune stark variieren. So kostet ein Anwohnerparkausweis in Karlsruhe 180 Euro, während es sich in Hamburg bereits für 65 Euro im Jahr parken lässt. In der folgenden Tabelle nennen wir Ihnen einige Städte und die entsprechenden Gebühren für den Parkausweis. Die Tabelle (Stand: Juni 2023) haben wir im Übrigen ziemlich genau vom ADAC übernommen.
Ort / Stadt / Kommune | Jahresgebühr |
Bonn | 180 € |
Freiburg | 30 € |
Karlsruhe | 180 € |
Hamburg | 65 € |
Heidelberg | 120 € |
Mannheim | 63,75 € |
Osnabrück | 100 € |
Ulm | 200 € |
Reutlingen | 120 € |
Wiesbaden | 120 € |
Warum wird das Anwohnerparken immer teurer?
Einige werden sich womöglich noch an die bundesweite Preisobergrenze von 30,70 € erinnern, die für Anwohnerparkausweise gegolten hat. Seit die Bundesländer die Hoheit über die Bewohnerparkausweise erhalten haben und einige Länder die Verantwortung auf die Kommunen übertragen, können Verwaltungen selbst entscheiden, wieviel sie für die Parkberechtigung pro Jahr verlangen wollen.
Gründe für die erhöhten Parkgebühren betreffen den wirtschaftlichen Wert der Verkehrsflächen und den mit der Ausstellung des Ausweises verbundenen Verwaltungsaufwand. Einige Kommunen argumentieren auch mit Fahrzeuggrößen: So fallen mancherorts die Gebühren für SUV höher aus als für Kleinwagen, weil große SUVs wie auch Kompakt-SUVs mehr Platz benötigen und eine größere Umweltbelastung darstellen.
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Anwohnerparken – Sonderregelungen
Alles könnte so einfach sein, gäbe es da nicht bestimmte Sonderregelungen. Besondere Bedingungen können beispielsweise bei Gewerbetreibenden, Mietwagen, Carsharing und Besucher:innen zum Tragen kommen.
- Spezielle Besucherregelungen: Besucher:innen können auf der Behörde einen zeitlich begrenzten Bewohnerparkausweis erhalten. Er ermächtigt Besuchende, auf den gebührenpflichtigen Stellplätzen im Stadtgebiet oder in der betreffenden Zone zu parken.
- Gültigkeitsdauer: Sie können in der Regel Anwohnerparkausweise mit verschiedener Gültigkeitsdauer erwerben. Meist gelten die Parkausweise ein Jahr, sie können häufig aber auch nur für ein halbes Jahr oder für drei Monate ausgestellt werden.
- Gewerbetreibende: In einigen Stadtteilen oder Wohngebieten können Geschäftsinhaber:innen ebenfalls einen Anwohnerparkausweis beantragen, um sicherzustellen, dass sie in der Nähe ihres Geschäfts parken können. Je nach Bedarf kann die Parkgenehmigung auch von Kund:innen oder für andere Geschäftsangehörige genutzt werden. Dies gilt nicht nur für gekaufte Firmenwagen, sondern auch für das Gewerbeleasing.
- Mietwagen und Carsharing: Wenn Sie kein eigenes Auto besitzen, aber häufiger Gebrauch von Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeugen machen, können Sie ebenfalls einen Anwohnerparkausweis beantragen. Diese Sonderregelung gilt aber nur in bestimmten Städten wie zum Beispiel München, Köln und Frankfurt am Main. Der Ausweis kann dann auf “wechselnde Fahrzeuge” ausgestellt werden.
Falschparken – Konsequenzen und Bußgelder
Möchten Sie auf einem Platz für Anwohner:innen parallel zum Straßenrand oder zwischen zwei parallel parkenden Autos parken, müssen Sie Ihren Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug platzieren, am besten auf dem Armaturenbrett hinter der Windschutzscheibe. Selbiges gilt ebenfalls für Parkscheiben, auch für elektronische Parkuhren.
Sind Ihr Kennzeichen und der Gültigkeitszeitraum nicht erkennbar, droht ein Strafzettel. Je nach Beschilderung, Dauer des Verstoßes und Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmender kann die Höhe des fälligen Bußgeldes für das Falschparken variieren. Parken Sie ohne Anwohnerparkausweis und ist Ihnen die Verkehrsgöttin oder der Verkehrsgott nicht wohlgesonnen, wird im schlimmsten Falle Ihr Auto abgeschleppt.
Hier sehen Sie die Gebührenaufstellung im Zusammenhang mit Falschparken ohne Bewohnerausweis. Informiert haben wir uns dabei bei den Angaben des Bußgeldkataloges:
Verstoß | Bußgeld |
Parken auf Sonderparkplatz mit Zusatzzeichen für “Bewohner mit besonderem Parkausweis” ohne sichtbaren Bewohnerausweis |
10 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender |
15 € |
… länger als 3 Stunden | 20 € |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € |
Parken in eingeschränktem Halteverbot mit Zusatzzeichen für “Bewohner mit besonderem Parkausweis” ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis |
25 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender |
40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Mithilfe von Falschparker Apps können auch Privatpersonen Falschparker beim Ordnungsamt melden.
Egal ob mit oder ohne Anwohnerausweis, in Großstädten muss man sich mit dem Parkplatz begnügen, den man findet. Da kann es sinnvoll sein, eine Einparkhilfe nachzurüsten, denn damit kann man unnötigen Schäden vorbeugen.