Auto behindertengerecht umbauen: Zuschüsse, Umbauoptionen und geeignete Fahrzeuge

22. Mai 2023 von

Wer eine körperliche Behinderung hat, ist in seiner Mobilität oft eingeschränkt. Je nach dem Grad der Behinderung kann es deshalb notwendig sein, ein Auto behindertengerecht umbauen zu lassen. Manche Umbauten machen das Autofahren aber auch schon bei geringeren Behinderungsgraden oder im höheren Alter komfortabler. Wir sagen Ihnen, welche Zuschüsse möglich sind, welche Umbauoptionen es gibt und welche Autos sich für größere Umbauten besonders gut eignen.

⏰  Kurz zusammengefasst

Auch beim Neuwagenkauf über carwow können Sie sparen, denn viele Hersteller bieten für Menschen mit Behinderungen spezielle Behindertenrabatte an. So wird der Neuwagen schon mal ein wenig günstiger.

Welche Autos eignen sich für einen Umbau?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es hängt natürlich von der Art und Schwere der Behinderung ab, welches Fahrzeug sich am besten eignet. Schränkt die Behinderung die Mobilität nur geringfügig ein, kann auch ein Kleinwagen mit Trittstufe oder Lenkhilfe schon völlig ausreichend sein. In manchen Fällen muss der Pkw auch überhaupt nicht umgebaut werden.

Für gehbehinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eignen sich aber hauptsächlich Autos mit viel Platz und der Möglichkeit, den Rollstuhl problemlos einzuladen – also Vans oder Hochdachkombis mit großen Heckklappen oder Schiebetüren. Solche Autos sind dank ihrer häufig niedrigen Ladekante zudem hervorragend für Senioren geeignet. Im Folgenden haben wir einige Fahrzeuge aufgelistet, die sich für größere Umbauten besonders gut eignen. Auf carwow können Sie sich folgende Modelle konfigurieren und sich bei Ihrem Wunsch-Händler auch Informationen zum Umbau einholen:

Falls Sie zwischen den Modellbrüdern und -schwestern der Stellantis-Konzerns schwanken, konsultieren Sie doch unseren Vergleichsratgeber zum Peugeot e-Rifter, zum Citroen e-Berlingo und zum Opel Combo-e Life.

Wer hat Anspruch auf ein behindertengerechtes Auto?

Grundsätzlich kann sich natürlich jeder, der körperlich eingeschränkt ist, das eigene Auto behindertengerecht umbauen lassen. Auch ältere Menschen, die beispielsweise Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen haben, können durch kleine Umbauten den Komfort erhöhen und sich so den Alltag einfacher gestalten. In diesem Fall gibt es aber auch spezielle Autos, die sich für Senioren sehr gut eignen.

Wenn es aber um Förderungen oder Zuschüsse zum Fahrzeugumbau oder -kauf geht, dann sind folgende Voraussetzungen nötig:

  1. Die Behinderung ist nicht nur vorübergehend
  2. Die behinderte Person muss ein Fahrzeug führen können
  3. Das Fahrzeug ist nötig, um die Arbeitsstelle oder den Ausbildungsort zu erreichen (besonders bei weiten Arbeitswegen lohnt sich ein Vielfahrerauto)
  4. Es besteht mindestens eine teilweise Erwerbsfähigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (kein Minijob)
  5. Die Einkommensgrenze wurde beachtet

Die Punkte 1 und 2 müssen meist mit einem zusätzlichen Gutachten belegt werden, denn oftmals werden ein Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen AG benötigt. Punkt 2 setzt oft ein Gutachten nach § 11 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) voraus, um sicherzustellen, dass die betroffene Person zum Führen eines Fahrzeugs die nötigen Voraussetzungen erfüllen kann.

Liegen all diese Voraussetzungen vor, können Sie sich bei einem spezialisierten Unternehmen erkundigen, welche Umbauten in Ihrem individuellen Fall nötig oder ratsam wären. Fördergelder gibt es übrigens auch für Elektroautos!

Zuschuss für behindertengerechten Umbau

Um körperlich behinderten Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und das Verrichten einer Arbeit zu ermöglichen, kann der Staat im Rahmen der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (KfzHV) einen Zuschuss gewähren. Hierbei werden Personen unterstützt, denen es nicht zuzumuten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Der große Haken: teilweise ist der Zuschuss einkommensabhängig.

Doch als erstes muss man zwischen drei verschiedenen Zuschussarten der KfzHV unterscheiden:

1. Zuschuss für den Kauf eines Autos

Der Bemessungsbetrag ist der Kaufpreis des Fahrzeugs, wobei ein Höchstbetrag von 22.000 Euro gilt (ab Antragsstellung ab dem 10.6.2021). Ausnahmen sind möglich, wenn ein teureres Fahrzeug aufgrund der Schwere der Behinderung zwingend erforderlich ist.

Die Kraftfahrzeughilfe zur Beschaffung eines Autos wird als Zuschuss gewährt, der sich nach dem Nettoeinkommen richtet. In nachfolgender Tabelle werden die Werte angegeben, die für das Jahr 2021 gelten. Es findet eine jährliche Anpassung statt, die Sie berücksichtigen müssen.

Monatl. Einkommen
bis zu (netto)
Zuschuss in % vom
Bemessungsbetrag
Zuschuss
höchstens
Eigenanteil
in %
1.320 € 100 22.000 € kein Eigenanteil
1.485 € 88 19.360 € 12
1.645 € 76 16.720 € 24
1.810 € 64 14.080 € 36
1.975 € 52 11.440 € 48
2.140 € 40 8.800 € 60
2.305 € 28 6.160 € 72
2.470 € 16 3.520 € 84
über 2.470 € kein Zuschuss 100

Gefördert wird der Kauf eines Autos bis zu einem Höchstbetrag von 22.000 Euro (erst für Anträge ab Juni 2021!). Sollte der Fahrzeugpreis diesem entsprechen, und Ihr Einkommen entsprechend niedrig sein, bekommen Sie sozusagen das gesamte Auto gezahlt. Wenn nicht, handelt es sich um einen Zuschuss in genannter Höhe. Dabei geht es aber ausschließlich um den Fahrzeugpreis, Kosten für einen Umbau sind hier noch nicht mit eingerechnet. Im Einzelfall kann der Betrag auch höher ausfallen, das sollten Sie aber individuell bei Antragstellung (bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder der Agentur für Arbeit) klären.

Wenn Sie mit Ihrem Einkommen ein oder mehrere Familienmitglieder unterhalten müssen, wird von Ihrem Nettoeinkommen ein Betrag von aktuell 395 Euro pro zu unterhaltendem Angehörigen abgezogen. Ihr monatliches Nettoeinkommen reduziert sich dementsprechend, was dazu führt, dass der Zuschuss höher wird. Ist ein Altfahrzeug vorhanden, muss der Verkehrswert des Fahrzeugs angerechnet werden. Hier ein Beispiel:

Monatliches Nettoeinkommen                                                                  1.900 Euro

Ein Familienmitglied wird unterhalten                abzüglich              395 Euro
zu berücksichtigendes Einkommen                                                         1.505 Euro

Kaufpreis Auto (ohne Zusatzausstattung                                               28.000 Euro
für Behinderung)

höchstens jedoch                                                                                     22.000 Euro

Verkehrswert Altfahrzeug                                     abzüglich             1.500 Euro
Bemessungsbetrag                                                                                  20.500 Euro

Zuschuss beträgt 76 % von 20.500 Euro                                         15.580 Euro
(aufgerundet auf volle 5 Euro)

2. Zuschuss für Umbau

Haben Sie bereits ein Auto, doch dieses ist nicht nach Ihren Bedürfnissen umgebaut? In diesem Fall können Sie ebenfalls einen Antrag stellen und das Gute ist: Die Kosten für einen behindertengerechten Umbau werden in voller Höhe und unabhängig vom Einkommen übernommen.

Für ein automatisches Getriebe werden bis zu 1.636 Euro bezahlt, für jede andere Zusatzausstattung und für Fahrassistenten sind es bis zu 1.074 Euro.

3. Zuschuss für den Führerschein

Wenn eine behinderte Person eine Fahrerlaubnis erlangen möchte, weil ein Führerschein nötig ist, kann auch finanzielle Hilfe angefragt werden. Diese ist jedoch wieder abhängig vom Nettoeinkommen. Wenn das Einkommen

  • bis zu 1.320 Euro beträgt, wird der Führerschein voll gezahlt
  • bis zu 1.810 Euro beträgt, werden zwei Drittel übernommen
  • bis zu 2.470 Euro beträgt, wird ein Drittel übernommen

Behindertengerechte Umbauten für das Auto

Je nach den individuellen Bedürfnissen gibt es eine Menge an Möglichkeiten, um behinderten Personen den Alltag beim Autofahren zu erleichtern. Im Folgenden bilden wir beispielhaft drei Umbaumöglichkeiten ab.

1. Heckeinsteiger

Als Rollstuhlfahrer hat man die Möglichkeit, ein Serienmodell umrüsten zu lassen oder es um einen Rollstuhlfahrerplatz zu erweitern. Wenn man als betroffene Person nicht selbst fahren möchte oder jemanden hat, der als Fahrer agiert, ist ein Heckeinstieg eine Option. Hierbei kann die behinderte Person während der Fahrt im Rollstuhl verbleiben und fährt einfach über eine Rampe in den Kofferraum des Fahrzeugs. Es gibt die verschiedensten Varianten, mit zusätzlicher Absenkung des Fahrzeugs bis zur einklappbaren Rampe. Letzteres ist praktisch, denn man kann den Kofferraum normal nutzen, wenn man gerade keinen Rollstuhl transportieren muss.

2. Einstiegshilfen

Einstiegshilfen werden häufig verbaut, denn diese richten sich nicht nur an körperlich behinderte Menschen, sondern auch an ältere Leute, die nicht mehr so einfach Ein- und Aussteigen können. Hier gibt es verschiedene Vorrichtungen:

  • Umsetzhilfe: Man klappt eine zusätzliche Sitzfläche am Sitz herunter und verringert so den Abstand, den der Schweller des Fahrzeugs verursacht. Sowohl ältere Menschen können hier einfacher Ein- und Aussteigen als auch Rollstuhlfahrer gelangen mit dieser Hilfe besser ins Auto und in den Rollstuhl.
  • Schwenksitz: Eine sehr komfortable Vorrichtung ist der Schwenksitz. Dieser dreht sich aus dem Fahrzeug heraus und kommt dem Nutzer entgegen. Meist werden diese Sitze aber als Beifahrersitze verwendet, denn durch die Drehbewegung benötigt der Sitz Platz, den er aufgrund des Lenkrads beim Fahrersitz oft nicht hat.
  • Hubsitz: Die wohl praktischste Einstiegshilfe ist der Hubsitz. Dieser fährt komplett aus dem Fahrzeug heraus, sodass man sich schon außerhalb des Autos in den Sitz setzen und mit diesem zusammen wieder zurück in den Innenraum fahren kann. Oft gibt es auch kombinierte Schwenk- und Hubsitze, die dann die Vorteile beider Vorrichtungen vereinen.
  • Personenlift: Bei stark eingeschränkten oder vollständig gelähmten Personen eignet sich ein Personenlift besonders gut, denn den Helfern wird hier der Kraftakt erspart, die behinderte Person ins Auto heben zu müssen. Der Hebegurt wird um den Rücken und über die Oberschenkel gelegt und ist im Innenraum an einem Hubarm befestigt. Mit Hilfe einer Fernbedienung kann man so die Person einfach auf den Autositz heben.

3. Fahr- und Bedienhilfen

Die wohl einfachste Art und Weise sein Fahrzeug behindertengerecht umzubauen, sind Fahr- und Bedienhilfen. Hier gibt es beispielsweise die Möglichkeit eine Handbedienung (Handgas) oder Lenkhilfen anbringen zu lassen, die das Einschlagen mit einer Hand ermöglichen, um so auch Personen mit Amputationen oder Einschränkungen bei der Beinbewegung das Autofahren zu erleichtern. Auch das Gasgeben oder Bremsen per Handbedienung ist möglich, dafür muss das Auto aber natürlich über ein Automatikgetriebe verfügen.

Was die Kosten für einen Umbau angeht, kann keine allgemeine Antwort gegeben werden. Ein grober Überblick ist aber möglich, demnach liegt ein Schwenksitz bei ca. 3.000 Euro, eine Handbedienanlage beginnt ab 2.500 Euro und für einen Heckeinstieg müssen Sie mindestens 7.000 Euro einplanen.

FAQs

Hier finden Sie noch einige Antworten zu Fragen rund um den behindertengerechten Umbau von Autos.

Was kostet ein Umbau auf Handgas?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn es gibt nicht nur verschiedene Anbieter, sondern auch verschiedene Optionen, ein Handgas zu verbauen. Mit ein paar Tausend Euro Umbaukosten sollten Sie aber rechnen.

Wie funktioniert ein Auto mit Handgas?

Wie gesagt, es gibt verschiedene Handgas-Bauformen. Häufig ist ein Hebel, der im Uhrzeigersinn gedreht werden muss, damit Gas gegeben werden kann. Will man bremsen, drückt man den Hebel nach vorne. Dabei werden die Bewegungen der Hand auf die Pedale übertragen.

Wie viel kostet ein behindertengerechtes Auto?

Je nachdem, welche Behinderung vorliegt und welcher Umbau deshalb nötig ist, können die Kosten von einigen tausend bis hin zu mehreren zehntausend Euro betragen. Das sind Summen, die viele Menschen nicht aufbringen können, deshalb gewähren die meisten Hersteller Rabatte und auch Förderungen sind möglich.

Wer zahlt behindertengerechte Umbauten?

Erstmal sind die betroffenen Personen selbst in der Pflicht. Es ist aber möglich, eine Förderung in Form der Kraftfahrzeughilfe zu beantragen. Allerdings bekommt nicht jede betroffene Person aus diesem Topf auch wirklich Zuschüsse, denn es müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer bekommt Kraftfahrzeughilfe?

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein, um Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe zu haben:

  • Behinderung ist nicht nur vorübergehend
  • Auf ein Auto angewiesen, um Arbeitsplatz zu erreichen
  • Job wird ausgeübt

Kann ich mein Auto auf mein behindertes Kind zulassen?

Ja, eine Zulassung des Autos durch die Eltern auf das behinderte Kind ist möglich. Allerdings darf das Auto dann nur für bestimmte Fahrten genutzt werden, die für das Kind unternommen werden. Beispielsweise zum Bringen oder Abholen des Kindes aus einer Einrichtung.