Was ist der Fahrzeugbrief und warum ist er so wichtig?
08. November 2023 von Irene Wallner
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bilden zusammen die Zulassungsbescheinigung für Ihr Auto. Von diesen beiden Teilen scheint der Brief – oder auch Zulassungsbescheinigung Teil II – der wichtigere Teil zu sein. Warum ist das so und was hat es mit diesem Dokument eigentlich auf sich?
⏰ Kurz zusammengefasst
- Eigentümer:in muss nicht gleich Besitzer:in sein
- Neuer Fahrzeugbrief wurde abgespeckt
- Fahrzeugbrief nie im Auto mitführen
- Fahrzeugbrief verloren – viel Geduld nötig
- Der Fahrzeugschein ist der “Ausweis” des Autos
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Was ist der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief – seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II genannt – ist ein amtliches Dokument welches Auskunft darüber gibt, wer der Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs ist. Hierbei ist zu beachten, dass es einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer gibt – und das beide nicht immer die gleiche Person sein müssen.
Beispielsweise ist beim Privatleasing eines Fahrzeugs die Leasinggesellschaft der Eigentümer, Sie als Fahrzeughalter sind aber der Besitzer.
Was beinhaltet der Fahrzeugbrief?
- Kennzeichen
- Datum der Erstzulassung
- Anschrift
- Anzahl der Vorhalter
- Halter muss nicht zwingend eingetragen sein
Seit der Umstellung im Jahre 2005 findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch wichtige technische Informationen zum Fahrzeug, Daten zum aktuellen Fahrzeughaltenden und auch zu Vorbesitzenden, wenn vorhanden. Außerdem sind noch Informationen zur Zulassung dort vermerkt.
Unterschied Zulassungsbescheinigung Teil 2 zum “alten Fahrzeugbrief”
Der Unterschied vom alten zum neuen Fahrzeugbrief ist, dass im neuen Dokument nur noch die zwei letzten Fahrzeughalter:innen aufgeführt werden – im alten Brief waren noch bis zu sechs Personen möglich.
Damit man aber genau weiß, wie viele Halter:innen das Fahrzeug schon hatte, gibt es eine Spalte mit der genauen Anzahl der bisherigen Halter:innen – aber ohne Name oder Adresse.
Wer den Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer:in?
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass diejenige Person, die den Fahrzeugbrief hat auch automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs ist – das ist falsch. Im Fahrzeugbrief ist der rechtmäßige Eigentümer oder Eigentümerin eingetragen, und deshalb gilt eine andere Person, die im Besitz des Briefs ist, aus juristischer Sicht lediglich als Halter oder Halterin.
Wenn Sie ein Auto finanzieren oder leasen, werden Sie zwar als Eigentümer:in eingetragen, da Sie das Fahrzeug aber noch nicht vollständig bezahlt haben, verbleibt aus diesem Grund der Brief bis zur vollständigen Zahlung beim Kreditinstitut beziehungsweise dem Leasinggeber.
Wo bewahrt man den Fahrzeugbrief auf?
Der Fahrzeugbrief weißt aus, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Deshalb ist es wichtig, dieses Dokument sicher aufzubewahren – also nicht im Auto. Am besten nutzen Sie dafür einen Tresor zu Hause oder ein Bankschließfach, denn den Brief brauchen Sie ja nur sehr selten.
Wann brauche ich den Fahrzeugbrief?
Er ist immer dann notwendig, wenn etwas ausgeführt werden soll, wobei nachgewiesen werden muss, dass man selbst der Eigentümer oder die Eigentümerin des Fahrzeugs ist. Das ist der Fall, wenn
- Sie ein Auto verkaufen möchten.
- Sie ein Auto anmelden oder abmelden möchten. Beachten Sie aber: Ein abgemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden.
- Sie ein Auto ummelden oder den Haltenden ändern möchten.
Fahrzeugbrief verloren – was nun?
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, oder wurde das Dokument gestohlen, dann müssen Sie das bei der zuständigen Behörde melden und ein neues Exemplar beantragen. Ohne den Nachweis, selbst Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, ist dann zum aktuellen Zeitpunkt kein Autoverkauf möglich.
Die Zulassungsstelle gibt die Verlustmeldung an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg weiter. Das Amt wird den Verlust dann 14 Tage lang im Bundesverkehrsblatt bekannt geben, damit Einspruch erhoben werden kann, wenn eine Bank oder ein Unternehmen das Eigentum am Auto selbst beansprucht und somit Einspruch einlegt. Passiert dies, vergeht nochmal einiges an Zeit und der Fahrzeugbrief wird noch niemandem ausgehändigt.
Wenn kein Einspruch eingelegt wurde, dann wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt, was allerdings auch gut und gerne acht Wochen dauern kann.
Folgende Unterlagen braucht die Zulassungsstelle, um einen neuen Brief ausstellen zu können:
- Gültige AU- und HU-Prüfbescheinigung
- Fahrzeugschein (dieser wird ebenfalls ersetzt)
- Personalausweis oder Pass
- Bei Diebstahl: Nachweis, dass dieser bei der Polizei gemeldet wurde
- Bei Verlust: Eidesstattliche Erklärung
Fahrzeugbrief neu beantragen – Kosten
Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat, der muss einen neuen beantragen. Die Kosten sind relativ hoch, weil ebenfalls ein neuer Fahrzeugschein notwendig wird. Dementsprechend sollten Sie mit 60 bis 80 Euro rechnen.
Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Erstmal sollte man wissen, dass die Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief seit 2005 nur noch umgangssprachlich in Gebrauch sind. Offiziell sind beide Dokumente seit diesem Zeitpunkt zur sogenannten Zulassungsbescheinigung zusammengefasst.
Der Fahrzeugschein wird demnach Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II genannt.
Was enthält der Fahrzeugschein?
Beim Fahrzeugschein könnte man auch vom Ausweis des Autos sprechen. Folgende Informationen sind darin enthalten:
- Angaben zur Zulassung
- Angaben zum/r Halter:in
- Angaben zur Ausstattung
Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Wunsch bei einer Kontrolle zusammen mit dem Führerschein vorzuzeigen. So kann das Auto problemlos identifiziert werden.
Wissenswertes zum Fahrzeugbrief
Hier kann auch vom Eigentumsnachweis gesprochen werden. Dementsprechend sind hier Infos zu folgenden Themen enthalten:
- Angaben zum/r Eigentümer:in
Der Fahrzeugbrief ist nicht mitzuführen, sondern ganz im Gegenteil, sicher aufzubewahren.
Möchten Sie das Auto eines Verstorbenen verkaufen und haben keinen Fahrzeugbrief, ist auf jeden Fall ein Erbschein nötig, um einen neuen zu beantragen.