Beleidigungen im Straßenverkehr: Anzeigen und Bußgelder
15. April 2024 von Irene Wallner
Es gibt im Alltag genügend Situationen, die zu Streitigkeiten zwischen Autofahrenden, Radfahrenden oder Fußgängern führen können. Zwei Autos wollen den gleichen Parkplatz, ein Radfahrer fährt zu schnell an Fußgängern vorbei oder jemand nimmt dir die Vorfahrt. Das kann ärgerlich sein, doch du solltest ruhig bleiben und vor allem: keine Beleidigungen, Vogel zeigen oder gar den Stinkefinger – das kann üble Folgen haben.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Beleidigungen passieren im Alltag
- Gesten, verbale Äußerungen und Aufkleber
- Teils hohe Strafen – nach Tagessatz abgerechnet
- Beamtenbeleidigung wird oft angezeigt
- Zeugen für Anzeige sind sehr hilfreich
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Böse Gesten und Beleidigungen im Straßenverkehr
Wenn es im Straßenverkehr zu Ungereimtheiten kommt, sind heftige Diskussionen häufig die Folge. Doch Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wenn du jemandem den Mittelfinger zeigst oder verbal beleidigend wirst, riskierst du eine Anzeige wegen Beleidigung. Besonders schwerwiegend ist Nötigung im Straßenverkehr, hier musst du mit hohen Strafen rechnen.
Was gilt als Beleidigung
Laut Strafgesetzbuch § 185 wird Beleidigung folgendermaßen definiert:
Die Beleidigung ist nach § 185 StGB strafbar. Unter einer Beleidigung versteht man gemeinhin einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung. Normalerweise zeichnet sich die Beleidigung dadurch aus, dass es um die Kundgabe eines nicht dem Beweise zugänglichen Werturteils gegenüber dem Betroffenen oder Dritten geht.
Was als Beleidigung gewertet wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Üble Gesten oder Schimpfwörter, die man im Alltag gerne benutzt, sind aber häufig strafbar. Auto-Aufkleber sind im Normalfall erlaubt – auch, wenn sie einen Stinkefinger zeigen – solange sie sich nicht gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe richten.
Was ist strafbar?
Wie bereits erwähnt, sind verbale Beschimpfungen und üble Gesten strafbar. Hier ein paar Beispiele, was bisher von Gerichten als Beleidigung gewertet wurde:
Beleidigung durch Beschimpfungen
- A…loch
- Drecksau
- Wichser / Sch…wichser
- Blöde/alte Schlampe
- Sie haben einen Knall
- Sie sind blöd im Kopf
- Blöde Kuh
- Verbrecherin
- Idiot/Depp
Beleidigung durch üble Gesten
- Scheibenwischer-Geste
- Zunge herausstrecken
- Den Vogel zeigen
- Mittelfinger zeigen
Neben Beleidigung im Straßenverkehr sind auch noch andere Dinge strafbar: Fahrerflucht, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Handy am Steuer.
Beleidigung im Straßenverkehr: Strafenkatalog
Wer von einer anderen Person wegen Beleidigung im Straßenverkehr angezeigt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Meist bleibt es bei einer Geldstrafe, wenn aber auch noch Nötigung dazukommt, kann es schnell brenzlig werden.
Bußgeldkatalog
Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für den Tatbestand der Beleidigung im Straßenverkehr. Wirst du verurteilt, zahlst du einen festgelegten Geldbetrag in ebenfalls individuell festgelegten Tagessätzen. Unter einem Tagessatz versteht man den 30. Teil des Monatsnettoeinkommens. Im Grunde ist die Rechnung ganz einfach: Je mehr du verdienst, desto höher fällt der Tagessatz aus.
Für Beleidigungen sind in der Vergangenheit meist Strafen mit 20 bis 30 Tagessätzen verhängt worden. Gibt es zwischen zwei Personen gegenseitige Beleidigungen, kann ein Freispruch erfolgen, weil die Beleidigungen gegeneinander aufgewogen werden können. Wir haben die häufigsten Beleidigungen mitsamt verhängtem Bußgeld für dich zusammengestellt:
Stinkefinger zeigen | 4.000 € |
Alte Sau | 2.500 € |
Idiot | 1.500 € |
Scheibenwischer-Geste | 1.000 € |
Vogel zeigen | 750 € |
Dumme Kuh | 600 € |
Zunge herausstrecken | 150 € |
Bisher ohne Strafe blieb es, wenn man die Hand vor die Stirn schlägt, die Augen verdreht oder den Kopf vor Anwiderung zur Seite dreht. Eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr kann dennoch erstattet werden. In vergangenen Urteilen wurde aber kein Bußgeld verhängt, solange das Autofenster nicht geöffnet und dementsprechend die Geste nicht an eine bestimmte Person gerichtet wurde.
Wir raten dir dennoch solche Gesten zu vermeiden – unhöflich ist es auf jeden Fall.
Weitere Strafen
Seit der Neuregelung des Punktesystems vor einigen Jahren gibt es für Beleidigung im Straßenverkehr keine Punkte in Flensburg mehr. Die Begründung: Die Verkehrssicherheit ist nicht unmittelbar gefährdet. Bisher wurde noch von keinem Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, weil eine Beleidigung vorlag. Grundsätzlich wäre das aber möglich – und zwar in Form einer sogenannten Nebenstrafe.
Beamtenbeleidigung
Die Beamtenbeleidigung ist kein eigener Tatbestand, das ist nur im Volksmund der Fall. Beleidigungen von Amtsträgern wie Polizisten fallen wie alle anderen Beleidigungen im Straßenverkehr ebenfalls unter § 185 StGB und werden deshalb auch nicht härter bestraft. Beleidigungen gegen Polizisten sind teilweise kreativer, was aber nichts daran ändert, dass sie häufig nicht erlaubt sind. Hier ein paar Beispiele von Beamtenbeleidigung und verhängte Geldstrafen:
Stinkefinger zeigen | 4.000 € |
Alte Sau | 2.500 € |
Idiot | 1.500 € |
Scheibenwischer-Geste | 1.000 € |
Vogel zeigen | 750 € |
Dumme Kuh | 600 € |
Zunge herausstrecken | 150 € |
Der größte Unterschied ist hierbei, dass Beleidigungen gegenüber Beamten von den betroffenen Personen so gut wie immer zur Anzeige gebracht werden. Dennoch ist auch eine Beamtenbeleidigung nicht in jedem Fall strafbar, es kommt stark auf den Kontext und die individuelle Situation an.
Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass eine richtige Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Persönlichkeitsrechte erfolgen muss. Wenn jedoch die Würde eines Menschen mit einer Äußerung verletzt wird, muss die Meinungsfreiheit dahinter zurücktreten.
Anzeige erstatten: Beweispflicht und Erfolgschancen
Wenn du Opfer einer beleidigenden Geste oder übler Beschimpfung im Straßenverkehr geworden bist, dann hast du das Recht Anzeige zu erstatten. Dabei ist es wichtig, dass der Täter oder die Täterin genau identifiziert werden kann. Allein ein Nummernschild ist nicht ausreichend, denn der oder die Halter:in des Fahrzeugs muss nicht gleichzeitig der oder die Fahrer:in gewesen sein.
Dementsprechend solltest du die Person möglichst genau beschreiben können. Sehr hilfreich sind in diesem Zusammenhang natürlich auch Zeugen, die ebenfalls eine Täterbeschreibung abgeben und den gesamten Vorfall bezeugen können. Steht es am Ende Aussage gegen Aussage wird ohne Zeugen oder andere Beweise meist kein Gerichtsverfahren erfolgen, die Strafanzeige verläuft sich.
Wie beweise ich die Straftat?
Wirst du wegen Beleidigung im Straßenverkehr angezeigt, dann muss der zuständige Staatsanwalt oder die Staatsanwältin beweisen, dass du jemanden beleidigt hast. Wenn es keine eindeutigen Beweise wie beispielsweise ein Blitzerfoto gibt, auf dem eindeutige Gesten erkennbar sind, muss meist auf Zeugenaussagen zurückgegriffen werden. Die Person, die sich von dir beleidigt fühlt, sagt auf jeden Fall als Zeuge aus.
Ansonsten ist es gut, wenn noch andere Personen anwesend waren und den Vorfall schildern können. Eine Dashcam als Beweismittel ist nicht unbedingt zulässig – im schlimmsten Fall kann dich die Person, gegen die du Anzeige erstattet hast, wegen Datenschutzverletzung anzeigen.
Lohnt sich eine Anzeige?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du dich von jemandem beleidigt fühlst und dir das nicht gefallen lassen willst, dann solltest du in der Lage sein, den Vorfall durch Zeugen belegen lassen zu können. Ansonsten wird es schwer und der Aufwand erscheint dann zu groß. Schließlich könnte dir am nächsten Tag das gleiche wieder passieren oder du bist diesmal der Bösewicht, weil du auch mal einen schlechten Tag hattest.