Fahrerflucht – Diese Strafen folgen auf Unfallflucht

09. Oktober 2023 von

Jedes Jahr kommt es zu Verkehrsunfällen – mit oder ohne Personenschaden -, bei welchen immer wieder ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt wird. Fahrerflucht ist eine Straftat. Wir sagen Ihnen, wann Unfallflucht vorliegt, wie du dich richtig verhalten solltest und was im schlimmsten Fall an Strafe auf dich zukommen kann.

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Fahrerflucht: Definition und Folgen

Ein Unfall passiert schnell, dabei reicht es schon, wenn du beim parallel Einparken das hinter dir stehende Auto beschädigst oder die Autotüre versehentlich in das nebenstehende Fahrzeug schlägst. Kratzer im Lack sind auf jeden Fall die Folge, deshalb musst du den Besitzer oder die Besitzerin des Fahrzeugs über dein Missgeschick informieren. Dabei kann es zu hitzigen Diskussionen kommen, du solltest aber von Beleidigung im Straßenverkehr absehen – das macht alles schlimmer.

Es liegt Fahrerflucht vor, wenn du dich nach einem Unfall vom Unfallort entfernst ohne die Polizei und/oder die geschädigte Person darüber zu informieren. Egal wie schwer der Schaden ist, es reicht nicht aus, einfach einen Zettel mit den Kontaktdaten an die Windschutzscheibe zu klemmen – auch nicht bei vermeintlichen Bagatellschäden.

Anders als viele denken, begeht man bei Fahrerflucht – auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt – keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das hat starke Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Der §142 StGB besagt, dass Fahrerflucht vorliegt, wenn

  • der oder die Unfallverursacher:in sich nicht bei der geschädigten Person oder der Polizei über seine Beteiligung am Unfall erklärt hat und seine Person festgestellt wurde.
  • er nicht eine angemessene Zeit gewartet hat, sodass seine Beteiligung und seine Person festgestellt werden konnten.

Was ist Unfallflucht?

Mit dem Wort Unfallflucht ist das gleiche gemeint, wie bei Fahrerflucht. Es ist einfach nur eine andere Bezeichnung für den gleichen Sachverhalt.

Fahrerflucht: Strafe

Wie wir bereits wissen, ist Fahrerflucht eine Straftat. Je nach Schwere der Tat kommt eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe als Strafmaß in Frage. Wenn es sich um eine Fahrerflucht mit Personenschaden handelt, solltest du von einem hohen Strafmaß ausgehen.

Folgende Strafen können verhängt werden:

  • Schaden beträgt weniger als 600 €: In der Regel kommt hier eine Geldstrafe auf die Person zu, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Danach wird das Verfahren meist eingestellt.
  • Schaden liegt unter 1.300 €: Höhe der Strafe wird meinst mit der Höhe eines Monatsgehalts angesetzt. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten.
  • Schaden liegt über 1.300 €: Hier kommt es zu einer Geldbuße von meist mehr als einem Monatsgehalt, drei Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug. Außerdem musst du mit einer Sperrfrist von sechs Monaten rechnen, bis du deine Fahrerlaubnis wieder erhalten kannst.

Im April 2023 hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Vorschlag vorgelegt, der eine teilweise Herabstufung des Straftatbestandes der Fahrerflucht vorsieht. Demnach soll bei Unfällen mit ausschließlich Sachschäden eine Unfallflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dieser Vorschlag stieß allerdings auf viel Kritik, deshalb ist es nicht klar, ob eine solche Abmilderung auch wirklich eingeführt wird.

Mit der Fahrerflucht gehen häufig auch noch andere Tatbestände einher. Sind Personen zu Schaden gekommen, musst du Erste-Hilfe leisten. Ansonsten begehst du zusammen mit der Fahrerflucht auch noch eine unterlassene Hilfeleistung. Hast du den Unfall verursacht, weil du beispielsweise ein Überholverbot missachtet hast, kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu.

Unfallflucht

Fahrerflucht: Auswirkung auf Versicherungsschutz

Wer wegen Unfallflucht schuldig gesprochen wurde, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch noch versicherungsrechtliche Folgen zu fürchten. Eine Fahrerflucht wird als vorsätzliche Straftat gewertet – damit kann man seinen Versicherungsschutz verlieren. Die Folgen können damit folgende sein:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am Fahrzeug der geschädigten Person nicht oder fordert die Kosten nachträglich von Ihnen als Versicherungsnehmer:in wieder ein.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden am eigenen Pkw nicht.
  • Auch eine Kündigung des Versicherungsschutzes ist möglich.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Damit du dich nicht der Unfallflucht schuldig machst, solltest du dich nach einem Unfall folgendermaßen verhalten:

  • Sofort anhalten und aussteigen – nicht erst einen geeigneten Parkplatz suchen. Nutze in diesem Fall auch den Seitenstreifen.
  • Besitzer:in informieren
  • Wenn Besitzer:in nicht da, bis zu 60 Minuten warten
  • Wenn Besitzer:in nach Wartezeit nicht kommt, Polizei informieren
  • KEINEN Zettel an die Windschutzscheibe klemmen

Wer erst im Nachhinein den Schaden bei der Polizei meldet, hat dennoch Fahrerflucht begangen. Sind nicht mehr als 24 Stunden vergangen, kann sich das aber mildernd auf die Strafe auswirken.

Dieses Verhalten zählt nicht als Fahrerflucht

Nicht jedes Entfernen vom Unfallort wird auch als Fahrerflucht gewertet. Es gibt verschiedene Szenarien, die nicht als Unfallflucht gelten.

  • Fahrt zur Polizei: Wenn du dich vom Unfallort entfernst, um den Schaden bei der nächsten Polizei zu melden, wird das nicht als Fahrerflucht gewertet.
  • Bei Verletzungen Hilfe suchen: Wurdest du als Unfallverursacher:in beim Unfall verletzt, darfst du nach Hilfe suchen. Außerdem darfst du dich auch um eine verletzte Person kümmern.
  • Gefahren beseitigen: Um eine Gefahrenquelle von der Fahrbahn zu beseitigen, darfst du dich ebenfalls vom Unfallort entfernen.
  • Straßenschild oder Leitplanke: Wenn lediglich eines dieser beiden Dinge beschädigt wurde, dann darfst du dich entfernen, müssen aber die Polizei darüber informieren.
  • Weiterfahren nach einem Wildunfall: Ein Wildtier wird zwar rechtlich als Sache gewertet, gehört aber niemandem. Damit wird keine Sachbeschädigung begangen, weshalb du dich auch nicht der Fahrerflucht schuldig machst. Wenn du das Tier aber einfach zurücklässt, verstößt du aber gegen das Tierschutzgesetz, was eine Strafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.

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Was tun, wenn man Opfer von Unfallflucht wurde?

Leider haben viele Personen das schon erlebt: Sie kommen nach dem Einkaufen zurück zu ihrem Fahrzeug und sehen einen Kratzer oder eine Beule im Lack, vielleicht ist sogar der Außenspiegel beschädigt worden. Weit und breit ist niemand zu sehen, der oder die Verursacher:in hat augenscheinlich Fahrerflucht begangen. Das ist ärgerlich, denn der finanzielle Schaden liegt nun bei Ihnen – oder?

Wenn du Opfer von Unfallflucht wurdest, dann hast du folgende Möglichkeiten:

  • Noch vor Ort die Polizei verständigen, damit der Schaden aufgenommen werden kann. Eventuell gibt es Zeugen – frage Passanten gezielt danach.
  • Wenn du von Weitem noch sehen konntest, dass dein Fahrzeug geschädigt wurde und die Person einfach weggefahren ist, dann wäre es klug, sich das Kennzeichen zu merken. Damit kannst du beim Zentralruf der Autoversicherer kostenlos anrufen und den oder die Fahrer:in ermitteln lassen. Hier wird dann alles bezüglich Versicherungen und Anzeige erledigt. Die Nummer lautet 0800 250 260 0.
  • Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, dann reguliert diese im Normalfall den Schaden. Kann der oder die Verursacher:in nachträglich noch ermittelt werden, wird die Versicherung das Geld von der gegnerischen Versicherung einfordern.
  • Wenn du lediglich eine Haftpflichtversicherung hast, und niemand ausfindig gemacht werden konnte, bleibst du auf den Kosten sitzen – doch nicht alle können sich das leisten. Deshalb gibt es die Verkehrsopferhilfe e.V., die bei Fahrerflucht mit unauffindbarem Unfallverursacher häufig die Kosten tragen. Melde dich dort, einen Anspruch auf Kostenübernahme gibt es allerdings nicht. Dein Fall wird erst geprüft.

Häufige Fragen zum Thema Fahrerflucht

Falls noch Fragen offen geblieben sind, haben wir hier noch ein paar Antworten zum Thema Fahrerflucht.

Was zählt als Fahrerflucht?

Wenn nach einem Unfall ein Personen- oder Fahrzeugschaden vorliegt und du dich als beteiligte Person vom Unfallort entfernst, ohne vorher mit der Polizei oder der geschädigten Person gesprochen und sich über den Vorfall ausgetauscht zu haben, begehst du Fahrerflucht.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, die Strafen sind relativ hoch. Je nach Höhe der Schadensumme musst du mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Was passiert bei Fahrerflucht?

Wenn du Fahrerflucht begehst, dich also unerlaubt von einem Unfallort entfernst, musst du mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.