Ladesäulenverordnung: E-Auto bald mit EC-Karte und Kreditkarte laden?
26. Mai 2023 von Irene Wallner
Wer aktuell an einer öffentlichen Ladesäule sein Elektroauto laden möchte, braucht für den Bezahlvorgang eine Ladekarte oder eine Lade-App. Das ist teilweise umständlich – denn nicht jede Ladestation ist mit jeder App oder Karte verwendbar. Darum trat bereits im Januar 2022 die zweite Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft. Das Bezahlen soll bald auch mit Kredit- oder Debitkarte möglich sein. Wir haben alle Infos.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Einheitliches und vereinfachtes Bezahlsystem
- Zahlung per EC- und Kreditkarte
- Einführung verschoben auf 1. Juli 2024
- Soll nur für neue Ladestationen gelten
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Was ist die Ladesäulenverordnung?
Nicht immer ist es möglich, sein E-Auto an der Wallbox zu Hause zu laden. Um das Bezahlen an öffentlichen Ladestationen für Elektroauto-Besitzer:innen zu vereinfachen, wurde bereits im Mai 2021 die Novellierung der Ladesäulen-Verordnung beschlossen. Auch der Bundesrat hat dieser neuen Verordnung zugestimmt. Die wichtigsten Neuerungen waren:
- ein einheitliches Bezahlsystem für das Laden an Schnellladestationen
- gültig ab 1. Juli 2023
- mindestens ein kontaktloser Zahlungsvorgang per Kredit- oder Debitkarte muss angeboten werden
Doch im Januar 2022 ist die zweite Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft getreten und dort heißt es, dass das einheitliche Bezahlsystem nur für Ladesäulen gelten soll, die ab dem 1. Juli 2023 erstmals in Betrieb genommen werden. Das bedeutet, dass bereits existierende Ladesäulen nicht nachgerüstet werden müssen.
Im März 2023 wurde allerdings ein Entwurf veröffentlicht der besagt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einführung des neuen Bezahlsystems um ein Jahr verschieben will.
Gilt die Ladesäulenverordnung ab 2023?
Ursprünglich war vorgesehen, dass die neue Ladesäulenverordnung ab Juli 2023 gültig ist. Doch mit dem neuen Entwurf der EU aus dem März 2023 scheint es, als ob die Einführung nun erst im Juli 2024 zustande kommen würde.
Welche Änderungen gelten mit der Ladesäulenverordnung?
Mit der neuen Verordnung soll das Bezahl-Wirrwarr an öffentlichen Ladesäulen vereinheitlicht werden. Damit Nutzer:innen nicht zahllose Ladekarten oder Apps für verschiedene Anbieter haben müssen, soll mindestens eine kontaktlose Zahlmethode per Kredit- oder EC-Karte angeboten werden müssen.
Dies ist aber nur verpflichtend für alle neu in Betrieb genommenen Ladestationen (wahrscheinlich ab dem 1. Juli 2024). Ein Vorteil hat das Laden an einer öffentlichen Ladesäule aber – die Ladeverluste muss der Betreiber auf sich nehmen.
E-Auto laden mit EC-Karte oder Kreditkarte
Den Strom für das E-Kombi, E-SUV und co. einfach und bequem mit Bankkarte oder Handy zahlen, wie im Supermarkt – das ist aktuell noch nicht möglich. Doch schon in naher Zukunft wird das Bezahlen an öffentlichen Ladestationen erleichtert. Wenn Sie Glück haben, dann finden Sie noch eine der mittlerweile selten gewordenen kostenlosen Ladestationen.
Auch im Ausland, wenn Sie einen Urlaub mit dem E-Auto planen, sollten Sie sich vorab erkundigen, wie Sie an Ladesäulen bezahlen können.
Müssen zukünftig alle Ladestationen Kreditkarten akzeptieren?
Nein. Die neue Ladesäulenverordnung sieht lediglich vor, dass alle ab dem 1. Juli 2024 neu in Betrieb genommenen Ladestationen mindestens eine kontaktlose Bezahlmethode anbieten müssen. Ob das dann das Bezahlen per Handy ist, oder ob auch eine Kreditkarte akzeptiert wird, ist dem Ladesäulenbetreiber überlassen. In einigen Fällen funktioniert neben den Ladekarten bestimmter Anbieter auch eine Tankkarte.
Müssen alte Ladesäulen nachgerüstet werden?
Nein, eine Verpflichtung zum Nachrüsten älterer Ladesäulen gibt es laut Verordnung nicht. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass das Durcheinander und die Probleme an den Ladesäulen für die Nutzerinnen und Nutzer noch eine ganze Weile bestehen bleiben wird.