Nötigung im Straßenverkehr – Strafen, Beispiele, Urteile

25. Januar 2023 von

Vor allem auf der Autobahn hat sicher jede:r schon erlebt, dass von hinten gedrängelt und gehupt wurde. Ab wann dieses Verhalten als Nötigung im Straßenverkehr zählt ist teilweise schwierig zu sagen. Wir versuchen dieses Thema etwas zu beleuchten und sagen Ihnen, welche Strafen der Gesetzgeber bei dieser Straftat vorsieht.

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Definition: Was bedeutet Nötigung im Straßenverkehr?

Unter Nötigung versteht man, dass durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt jemand so unter Druck gesetzt oder in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Dieser Tatbestand wird im § 240 Strafgesetzbuch unter dem zusammengefasst. Einen eigenen Paragraph Straßenverkehr gibt es dazu nicht. Landet ein Fall vor Gericht, muss auf den oben genannten, allgemeinen Paragraphen zurückgegriffen werden.

Nötigung im Straßenverkehr kann dann vorliegen, wenn eine Person vorsätzlich handelt und in voller Absicht einen anderen Verkehrsteilnehmer nötigt. Ausübung von Gewalt im Sinne des Paragraphen kann im Straßenverkehr vorliegen, wenn die Entscheidungsfreiheit einer Person soweit beschnitten wird, dass man sich zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt – quasi eine Freiheitseinschränkung.

Ist Nötigung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Bevor wir diese Frage beantworten, sollten wir mal den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat kurz erklären. Wer eine Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise Falschparken begeht, kann einen Bußgeldbescheid bekommen. Auch zu dichtes Auffahren auf der Autobahn kann auch als Ordnungswidrigkeit gelten. Hier drohen zusätzlich noch Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot ist möglich.

Zu einer Nötigung – und damit zur Straftat – wird das Drängeln oder dichte Auffahren aber erst, wenn es über einen längeren Zeitraum passiert und durch ständiges Aufblenden mit der Lichthupe ein Verkehrsteilnehmer massiv unter Druck gesetzt wird, und schließlich aus Angst die Spur freigibt. Hier drohen dann deutlich höhere Strafen, wie wir bereits gehört haben.

Nur nochmal kurz und bündig: Ja, Nötigung ist eine Straftat.

Noetigung_Draengeln

Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

Tatsächlich ist dieser Tatbestand in Bezug auf den Straßenverkehr etwas schwierig verständlich. Deshalb haben wir hier einige Situationen, die laut der deutschen Rechtsprechung als solche ausgelegt werden können.

Drängeln oder sehr dichtes Auffahren

Wir befinden uns auf der Autobahn. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer schnell auffährt und der Sicherheitsabstand weniger als einen Meter beträgt, die Lichthupe regelmäßig betätigt wird und dies länger als ein paar Sekunden andauert. Gegen solche Personen kann eine Strafanzeige gestellt werden.

Handelt es sich allerdings nur um ein kurzzeitiges Drängeln oder zu dichtes Auffahren, sprechen wir von einer Ordnungswidrigkeit. Das einmalige Verwenden der Lichthupe zum Anzeigen eines Überholvorgangs ist außerdem erlaubt.

Jemanden am Überholen hindern

Absichtlich langsam fahren, dann, wenn der Hintere zum Überholen ansetzt, wieder schneller werden, und so den Überholvorgang behindern – eine sogenannte schikanöse Behinderung liegt auch vor, wenn man dauerhaft auf der linken Spur der Autobahn fährt und damit den Verkehrsfluss aufhält. Wer in einem solchen Falle rechts überholen möchte, sollte wissen, wann das überhaupt erlaubt ist.

Grundloses Ausbremsen oder Schneiden

Wer findet, dass der Hintermann oder die Hinterfrau zu dicht auffährt, sollte das seinerseits lieber nicht mit einem abrupten und grundlosen Bremsvorgang rächen – denn das kann nach hinten losgehen. Wer ohne ersichtlichen Grund stark abbremst und den hinterher Fahrenden ausbremst, kann wegen Nötigung belangt werden. Denn das plötzlich stehende Fahrzeug gilt dann als Hindernis und das wiederum kann als Gewalteinwirkung ausgelegt werden.

Wenn ein plötzlich eintretendes Ereignis wie ein auf die Straße laufendes Kind ein Abbremsen erforderlich macht, ist das kein Problem, da kein Vorsatz festgestellt werden kann.

Blockieren eines Parkplatzes oder Zuparken

Ein weiteres Beispiel für Nötigung im Straßenverkehr ist das Blockieren eines Parkplatzes. Genötigt kann man nämlich auch werden, wenn das eigene Fahrzeug durch ein anderes so zugeparkt wird, dass man nicht wegfahren kann. Genauso, wenn eine Zufahrt oder ein Parkplatz blockiert wird, und damit andere Verkehrsteilnehmer diese Bereiche auf längere Dauer nicht befahren können. Deshalb sollte man als Privatperson Falschparker lieber per App melden als sie zuzuparken.

Was Sie ebenfalls unterlassen sollten, ist das Zufahren auf eine Person, die sich gerade in einem Bereich aufhält, den Sie befahren möchten. Vermeiden Sie das Auffahren oder sogar die Berührung eines Autos, um dazu aufzufordern, den Bereich frei zu machen.

Gerichtsverfahren_Noetigung

Nötigung im Straßenverkehr – welche Strafen drohen?

  • Geldstrafe: Wenn man noch nicht vorbelastet ist, dann wird man in der Regel mit einer Geldstrafe belegt, die in Tagessätzen berechnet und anhand des Nettomonatsgehalts ausgelegt wird. Damit kann es schnell sehr teuer werden.
  • Fahrverbot: Je nachdem, wie rücksichtslos das Verhalten war, kann ein zusätzliches Fahrverbot verhängt werden.
  • Punkte in Flensburg: Auch Punkte in Flensburg können einen je nach Schwere des Vergehens erwarten.
  • Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe: Bei besonders schweren Fällen oder auch Wiederholungstäter:innen müssen sogar damit gerechnet werden, dass der Führerschein entzogen wird und auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. Das Strafgesetzbuch sieht einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren vor.

Polizei_Anzeige_Noetigung

Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr – wo, wie und wann ist sie sinnvoll?

Zunächst einmal sollten Sie in der unmittelbaren Situation so ruhig wie möglich bleiben. Wenn Sie unruhig werden, kann es zu einem Unfall kommen, der nicht nur für Sie gefährlich werden, sondern auch den Wert Ihres Autos senken kann.

Was brauche ich für eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr.

Sie sollten sich so viele Details zum Geschehen merken, wie Sie können. Unter anderem sind folgende Dinge wichtig:

  • Ort, Zeit und genaue Beschreibung des Ereignisses
  • Zeugen, wenn es welche gibt
  • Fahrzeugbeschreibung (Marke, Modell, Farbe usw.)
  • Kennzeichen des beteiligten Fahrzeugs

Mit diesen Informationen wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Polizeistation. Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen. Sie stellen dann eine Anzeige. Durch die Staatsanwaltschaft wird dann eine Untersuchung eingeleitet und die angezeigte Person (hoffentlich) ermittelt.

Ist eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr sinnvoll?

Nötigung im Straßenverkehr hat häufig gefährliche Situationen zur Folge, über deren Zustandekommen sich die Nötigenden und die Genötigten manchmal nicht ganz bewusst sind. Je nach Tatbestand liegt eine Gefährdung von Leib und Leben vor – Verkehrsunfälle können das Resultat sein. Daher erscheint eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr sinnvoll – sie trägt ein Stück zur Sicherheit auf den öffentlichen Straßen bei.

Ueberholvorgang

Nötigung im Straßenverkehr – bisherige Urteile

In einem Fall, der vom Amtsgericht Heidelberg bearbeitet wurde, wurde eine angeklagte Person im August 1997 zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 100 D-Mark verurteilt. Die angeklagte Person überholte trotz eines eindeutigen Verbotes mehrere Pkw und zwang diese obendrein, auf den Fahrbahnrand auszuweichen.

Ein interessanter Fall ereignete sich 2018 in Villingen-Schwenningen: Eine fahrzeugführende Person drängte mithilfe des eigenen Autos einen Menschen von einem Parkplatz weg, der für ein anderen Wagen hätte freigehalten werden sollen. In diesem Fall entschied das Oberlandesgericht auf Nötigung und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung von 40 Tagessätzen zu je 65 Euro sowie zu zwei Monaten Fahrverbot.