Abstellsorgen: Abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen parken – welche Regeln gibt es?
22. März 2023 von Alexander Häuselmann
Da Sie Ihr Auto stilllegen möchten, haben Sie es bereits bei der Zulassungsbehörde abgemeldet und die Kennzeichen abgegeben. Nur abstellen müssen Sie das Fahrzeug noch irgendwo – am einfachsten wäre es doch am Straßenrand, wo Sie Ihr Auto sonst auch immer geparkt haben. Aber dürfen Sie ein abgemeldetes Auto ohne Weiteres parken? Dieser Frage gehen wir in diesem Artikel nach.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden
- Fehlende Zulassung, fehlender Versicherungsschutz und unerlaubte Sondernutzung
- Bußgelder, Abschleppen und Verschrottung drohen
- Parken ohne Zulassung auf privatem Grund ist erlaubt
- Spezielle Unterstellhallen für Saisonfahrzeuge
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Darf ich mein abgemeldetes Auto auf der Straße parken?
Schon mal vorab: Nein, dürfen Sie nicht.
Für eine Abmeldung des Autos spricht je nach Lebensumstand einiges: Ein Autoverkauf steht an, Sie wollen Versicherungs- und Steuergebühren sparen oder das Auto stilllegen? Vielleicht soll das Fahrzeug auch verschrottet oder ins Ausland verkauft werden?
Wenn Sie zu der Zeit, als Ihr Auto noch angemeldet war und genutzt wurde, stets am Straßenrand geparkt haben, wird das für ein Auto ohne gültige Zulassung doch auch kein Problem sein, oder? Leider müssen wir dem Gedankengang eine Absage erteilen. Denn aus rechtlicher Sicht sprechen einige zentrale Vorschriften gegen ein Abstellen eines Autos ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund. Das gilt auch in Bereichen, die für Anlieger frei sind und insbesondere in Zonen, wo nur Bewohnerparken gestattet ist.
Wieso darf ich mein abgemeldetes Kfz nicht auf öffentlichem Grund parken?
Aus folgenden Gründen ist das Abstellen nicht gestattet:
- Öffentliche Straßen sowie Abstellplätze und alle Parkplätze, die nicht zu einem Privatgrundstück gehören, sind Teil des sogenannten öffentlichen Raums. Ein Kfz, das über keine gültige Zulassung (mehr) verfügt, hat laut Gesetz keine Berechtigung, im öffentlichen Raum abgestellt zu werden. Eine Parkscheibe hilft da übrigens auch nicht. Auch das Fahren ohne Zulassung ist nicht gestattet.
- Alle öffentlichen Straßen stellen den Verkehrsfluss sicher und sind dem ruhenden wie auch dem fließenden Verkehr vorbehalten. Ein abgemeldetes Auto gilt als nicht verkehrsbereites Fahrzeug und darf und kann daran nicht mehr teilnehmen – es verfügt somit auch nicht über die Erlaubnis, auf öffentlichem Grund dauerhaft geparkt zu werden. Daher gilt das Abstellen eines abgemeldeten Autos im öffentlichen Verkehrsraum als unerlaubte Sondernutzung, für die es einer Genehmigung bedürfte, und damit als Ordnungswidrigkeit.
- Alle in Deutschland betriebenen Kfz benötigen mindestens eine Haftpflichtversicherung, um eine Betriebserlaubnis und damit eine Zulassung erhalten zu können. Nicht umsonst müssen Sie bei der Anmeldung auf der Zulassungsbehörde eine gültige EVB-Nummer vorlegen. Ist das Auto abgemeldet oder die Zulassung erloschen, kann kein Versicherungsschutz mehr nachgewiesen werden und umgekehrt.
Für abgemeldete Fahrzeuge können Sie eine sogenannte Ruheversicherung in Erwägung ziehen: Damit sind durch ein abgestelltes Auto verursachte Schäden abgedeckt. Parken im öffentlichen Raum mit abgemeldetem Kfz ist damit aber trotzdem nicht gestattet!
Was kostet das Parken ohne Kennzeichen?
Sie haben Ihr Auto ohne Zulassung auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand abgestellt? Herzlichen Glückwunsch, das kann eine ziemlich teure Angelegenheit für Sie werden.
Zuallererst kann ein Bußgeld von 500 Euro oder mehr verhängt werden, wenn das abgemeldete Auto ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum entdeckt wird. Hierbei handelt es sich nämlich um eine unerlaubte Sondernutzung und damit um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Feststellung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalter ist auch ohne Nummernschild möglich, z.B. über die FIN – die Fahrzeug-Ident-Nummer.
Abgemeldetes Fahrzeug kann abgeschleppt werden
In den meisten Fällen bringt die Behörde einen roten oder orangefarbenen Aufkleber an dem Kfz an – dieser fordert Besitzer:innen dazu auf, das Auto innerhalb einer vorgegebenen Frist zu entfernen. Meist bleiben etwa vier bis acht Wochen zur Beseitigung des Fahrzeuges, je nach Kommune kann diese Zeitspanne aber variieren.
Kommen Fahrzeugeigner:innen der Aufforderung des Ordnungsamtes nicht nach, wird das Kfz nach Verstreichen der Pflicht abgeschleppt oder gar verschrottet. Auf den Kosten bleiben am Ende des Tages Sie sitzen – hier können schnell um die 1.000 Euro zusammenkommen. Daher unser Rat: Stellen Sie das abgemeldete Auto am besten gleich dort ab, wo es erlaubt ist!
Wo ist das Parken eines abgemeldeten Autos erlaubt?
Keine Zulassung und kein Kennzeichen mehr? Abgestellt auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen drohen Ihnen hohe Bußgelder und Abschleppgebühren.
Eine erlaubte Möglichkeit ist die Unterbringung auf Privatgelände: Parken auf privatem Grund wie dem eigenen Grundstück oder den Grundstücken von Familie oder Freunden ist gestattet. Natürlich sollten Sie – sofern Sie das Fahrzeug nicht bei sich im Hof abstellen – zunächst um Erlaubnis bei den Grundstückseignern bitten. Auch in privaten Garagen ist ein Parken von abgemeldeten Autos möglich.
Sie wollen das Fahrzeug abmelden, aber für später dennoch behalten? Bevor Sie es dauerhaft abstellen, empfiehlt es sich, nochmal den Innenraum zu reinigen und das Auto von eventuellem Vogelkot oder Baumharz zu befreien. Auch eine kleine Politur schade sicher nicht.
Parken ohne Kennzeichen: Welche Regeln gelten für Saisonkennzeichen?
Soll ein Wohnmobil oder ein anderes Auto mit Saisonkennzeichen geparkt werden und der Platz bei Ihnen ist knapp bemessen, können Sie manchmal auf besondere Unterstellhallen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zurückgreifen. Ob eine solche Halle in Ihrer Stadt existiert, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Kommune.
Da ein Auto mit Saisonkennzeichen in der Zeit außerhalb der Saison als abgemeldet gilt, dürfen Sie nur im gewählten Saisonzeitraum im öffentlichen Raum parken. Danach gelten die gleichen Parkregeln wie für abgemeldete Autos ohne Kennzeichen.