Abknickende Vorfahrtsstraße: Blinken, Schilder und Vorfahrtsregeln
05. März 2024 von Irene Wallner
Wenn du manchmal denkst, du siehst die Straße vor lauter Schildern nicht, dann ist das mit den vielen Schildern auf deutschen Straßen nicht ungewöhnlich. Eines davon ist das der abknickenden Vorfahrtsstraße – doch wie verhält man sich richtig, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt, von ihr abfährt oder auffährt?
⏰ Kurz zusammengefasst
- Abknickender Vorfahrt folgen = blinken
- Fußgänger haben Vorrang
- Vorfahrtsstraße verlassen – nicht unbedingt blinken
- Bußgeld und Punkte
- Strafverfahren bei Personenschaden möglich
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Abknickende Vorfahrtsstraße: Welches Verhalten ist richtig?
Das Verkehrszeichen für die abknickende Vorfahrtsstraße wird durch das bekannte Vorfahrtsschild und ein Zusatzzeichen gekennzeichnet. Von einer abknickenden Vorfahrt wird immer dann gesprochen, wenn eine Vorfahrtsstraße an einer Kreuzung nach rechts oder links führt und nicht geradeaus.
Wenn du auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs bist, hast du Vorrang vor anderen Fahrzeugen, die an der Kreuzung warten. Führt die Straße um eine Kurve, wird also zur abknickenden Vorfahrt, musst du beim weiterfahren blinken. Damit wird den anderen Verkehrsteilnehmenden angezeigt, dass du der abknickenden Straße weiterhin folgen willst.
Es kann immer passieren, dass ein unerwartetes Ereignis eintritt, deshalb ist es wichtig, den Sicherheitsabstand einzuhalten.
Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen
Wenn man die abknickende Vorfahrtsstraße verlassen will, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einmal kann die Vorfahrtsstraße nach links oder rechts verlassen werden und zum Zweiten ist es möglich, geradeaus weiter zu fahren.
Wer nach links oder rechts fahren will, muss blinken. Es handelt sich um einen ganz normalen Abbiegevorgang, bei dem immer geblinkt werden muss.
Fährt man hingegen geradeaus weiter, dann ist es nicht nötig zu blinken. Man fährt geradeaus – hier wird nie geblinkt.
Auf abknickende Vorfahrtsstraße einbiegen
Wenn du dich auf einer Straße befindest, die in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmündet, haben die Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße Vorrang. Du musst also warten, bis du einen geeigneten Moment zum einbiegen findest. Achte aber unbedingt auf den toten Winkel, um niemanden zu übersehen.
Abknickende Vorfahrtsstraße: Fußgänger beachten
Als Autofahrer oder Autofahrerin musst du immer auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden achten. Fußgänger die an einem Zebrastreifen stehen, haben das Recht, vor dir die Straße zu überqueren. Auch, wenn du dich auf einer abknickenden Vorfahrt befindest, musst du für Fußgänger bremsen.
Wenn du mit Medikamenten Auto fährst, solltest du besonders aufmerksam sein, um Unfälle zu verhindern.
Abknickende Vorfahrtsstraße: Blinken
Wenn du dich auf einer Vorfahrtsstraße befindest, die an einer Kreuzung abknickt, musst du blinken – wenn du der Vorfahrtsstraße weiter folgen willst. Blinkst du nicht, kann es zu schweren Unfällen kommen.
Der Grund dafür ist, dass ein an der gegenüberliegenden Kreuzungseinmündung wartendes Fahrzeug dann denkt, du verlässt die Straße geradeaus – und fährt los. Ein Zusammenstoß ist dann kaum vermeidbar.
Übrigens: Wenn du für die theoretische Führerscheinprüfung lernst, solltest du wissen, wann man blinken muss und wann nicht. Beim praktischen Teil gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn du das Blinken vergisst. Deshalb solltest du die Tipps zur Theorieprüfung beachten.
Bußgeld und Punkte für Fehlverhalten
Wenn du an einer abknickenden Vorfahrtsstraße die Vorfahrt missachtest, musst du mit Bußgeld – manchmal auch mit Punkten in Flensburg – rechnen.
Verstoß | Bußgeld |
Punkte |
Vorfahrt nicht beachtet | 25 € | – |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem eine oder mehrere Personen verletzt werden, wird geprüft, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Im schlechtesten Fall wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Fahrlässigkeit gibt es aber wenigstens kein Problem mit der Kfz-Versicherung, diese übernimmt die Schäden Dritter trotzdem.