Ab wann muss man einen privaten Autoverkauf versteuern?

02. Dezember 2024 von

Der private Verkauf eines Autos ist für viele Autobesitzende ein normaler Vorgang. Doch hinter dieser vermeintlich simplen Transaktion können steuerliche Fallstricke lauern. Die Frage, ob ein privater Autoverkauf versteuert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie häufig verkauft man Fahrzeuge? Hat man damit Gewinn erzielt? Oder war das Fahrzeug gewerblich genutzt? In diesem Artikel klären wir, welche Regelungen gelten, wann Steuern anfallen und wie man steuerliche Probleme vermeidet.

⏰ Kurz zusammengefasst

Ist der private Pkw-Verkauf steuerpflichtig?

In den meisten Fällen bleibt ein privater Autoverkauf steuerfrei. Dennoch gibt es Szenarien, bei denen der Verkauf steuerpflichtig wird – insbesondere dann, wenn die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Handel verschwimmt. Hierbei sind vor allem die Mehrwertsteuer und die Einkommenssteuer relevant. Wer mehrere Fahrzeuge in einem Jahr verkauft und Gewinne damit erzielt, sollte sich auf jeden Fall mit dem Thema beschäftigen und vielleicht auch mit einem Steuerberater darüber sprechen.

Autoverkauf versteuern

Fällt beim Autoverkauf Mehrwertsteuer an?

Grundsätzlich spielt die Mehrwertsteuer beim privaten Autoverkauf in Deutschland keine Rolle. Privatpersonen handeln nicht als Unternehmer und müssen daher auch keine Umsatzsteuer abführen. Doch es gibt einige Besonderheiten, die zu beachten sind, insbesondere beim Verkauf ins Ausland oder wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde.

Mehrwertsteuer beim Verkauf ins Ausland

Beim Verkauf eines Autos ins Ausland, etwa an eine:n Käufer:in innerhalb der EU, stellt sich die Frage nach der Mehrwertsteuer. Die Regelungen hierzu sind wie folgt:

  • Innerhalb der EU: Bei einem Privatverkauf bleibt der Vorgang in der Regel steuerfrei. Der oder die Käufer:in ist selbst dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer im Zielland zu begleichen, wenn dies dort erforderlich ist.
  • Außerhalb der EU: Hier können zusätzliche Steuern und zudem auch Zollgebühren anfallen. Diese sind abhängig von den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Um Unklarheiten zu vermeiden, solltest du dich am besten schon vor dem Verkauf über die jeweiligen Bestimmungen informieren.

Zusammengefasst gilt: Für reine Privatverkäufe innerhalb Deutschlands und der EU ist die Mehrwertsteuer meist irrelevant. Vorsicht ist jedoch bei Verkäufen ins nicht –EU-Ausland geboten. Hier sollte man sich unbedingt vor dem Verkauf informieren.

Steuern, wenn man ein Auto an Händler verkauft

Beim Verkauf an einen Händler sieht die Lage anders aus: Hier übernimmst du als Privatperson keine steuerliche Verantwortung. Der Händler, der das Fahrzeug weiterverkaufen möchte, muss und wird die entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllen. Für die Privatperson bleibt der Verkauf steuerfrei – vorausgesetzt, das Auto wurde nicht gewerblich genutzt. Der Verkauf an einen Händler ist vor allem dann sinnvoll, wenn du dein Auto schnell verkaufen willst.

Wichtig ist, dass man den Verkauf sauber dokumentiert, insbesondere wenn der Händler das Fahrzeug ins Ausland weiterveräußern möchte.

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Wann wird der private Pkw-Verkauf steuerpflichtig?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen das Finanzamt genauer hinsieht. Insbesondere die Häufigkeit der Verkäufe, die Gewinnabsicht und die Art des Fahrzeuges spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Im Folgenden beleuchten wir die Ausnahmen, bei denen ein privater Autoverkauf steuerpflichtig wird.

Regelmäßiger Verkauf von Gebrauchtwagen

Wenn man als Privatperson regelmäßig Gebrauchtwagen verkauft, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Gewerbliche Verkäufer und Verkäuferinnen sind jedoch verpflichtet, Einkommenssteuer und gegebenenfalls auch Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe abzuführen. Aber was genau bedeutet „regelmäßig“?

Leider gibt es keine feste Definition, ab wann Verkäufe als „regelmäßig“ gelten. Bereits drei oder mehr Verkäufe innerhalb eines kurzen Zeitraums können jedoch den Verdacht erregen, dass eine Privatperson gewerblich handelt. Ein typisches Beispiel ist der gezielte Ankauf von Fahrzeugen, um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen. Solches Verhalten fällt unter das Gewerberecht und zieht steuerliche Verpflichtungen nach sich.

Das Finanzamt prüft hierbei insbesondere, ob die Verkäufe privat motiviert sind oder ob eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht. Wenn man häufiger Autos verkauft, ist es ratsam, alle Verkäufe transparent zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Verkauf mehrerer Autos gleichzeitig

Der gleichzeitige Verkauf mehrerer Fahrzeuge kann ebenfalls den Verdacht erregen, dass die verkaufende Person gewerblich tätig ist. Das Finanzamt geht hierbei oft davon aus, dass es sich nicht mehr um eine rein private Tätigkeit handelt, insbesondere wenn die Fahrzeuge zuvor nicht selbst genutzt wurden.

Beispiele hierfür sind:

Wenn du aus einer Haushaltsauflösung mehrere Fahrzeuge verkaufst, kann dies noch als privat gelten, solange man die Fahrzeuge vor dem Weiterverkauf nachweislich über einen längeren Zeitraum selbst genutzt hat. Anders sieht es aus, wenn man drei oder mehr Fahrzeuge kauft und zeitnah weiterverkauft – in solchen Fällen wird das Finanzamt voraussichtlich gewerbliche Absichten unterstellen.

Auch, wenn du Autos eines Verstorbenen verkaufen musst, solltest du dich vorher informieren, ob Steuern anfallen.

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Autoverkauf um einen Gewinn zu erzielen

Verkauft man ein oder mehrere Fahrzeuge mit Gewinn, kann dies ebenfalls unter das Steuerrecht fallen. Entscheidend ist hier die sogenannte Spekulationsfrist, die bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt:

Wenn man ein Auto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, ist dieser Gewinn steuerpflichtig. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr ist ein Verkauf mit Gewinn hingegen steuerfrei – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde ausschließlich privat genutzt.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Eine Privatperson kauft ein Fahrzeug für 10.000 Euro und verkauft es nach acht Monaten für 12.000 Euro. Die Differenz von 2.000 Euro gilt dann als steuerpflichtiger Gewinn. Kauft man das Auto für den Eigenbedarf und verkauft es erst nach zwei Jahren, bleibt der Verkauf steuerfrei, auch wenn man dabei einen Gewinn erzielt.

Die Spekulationsfrist sorgt dafür, dass kurzfristige Gewinne aus Veräußerungen besteuert werden, langfristige Privatverkäufe jedoch steuerfrei bleiben. Das ist für die vielen Hobbyschrauber:innen interessant.

Verkauf von gewerblich genutzten Fahrzeugen

Hat man ein Fahrzeug gewerblich genutzt, beispielsweise als Firmenwagen, gelten andere steuerliche Regelungen. Der Verkauf eines gewerblich genutzten Autos zählt als Einnahme aus dem Gewerbebetrieb und unterliegt somit der Einkommens- und Umsatzsteuer.

Typische Szenarien hierfür sind:

  • Ein Fahrzeug, das in der Buchhaltung deines Unternehmens erfasst wurde.
  • Fahrzeuge, die teilweise privat und teilweise geschäftlich genutzt wurden.

In solchen Fällen ist eine klare Abgrenzung der Nutzung erforderlich. Verkauft man ein gemischt genutztes Fahrzeug, muss man nachweisen können, in welchem Umfang das Fahrzeug privat und gewerblich genutzt wurde, etwa mit einem Fahrtenbuch.

Mit diesem Wissen ist man bestens darauf vorbereitet, das eigene Auto privat zu verkaufen, ohne steuerliche Fallstricke zu übersehen. Man muss nur darauf achten, die genannten Punkte zu beachten, um den Verkaufsprozess möglichst reibungslos zu gestalten. Achte außerdem darauf, dass du keiner Betrugsmasche beim Autoverkauf aufsitzt.