Auf großer Reise: Auto ins Ausland verkaufen – alles was Sie wissen müssen!
27. April 2022 von Irene Wallner
Jetzt ist es an der Zeit, Ihr alter Gebrauchtwagen hat Sie lange Zeit treu begleitet, doch jetzt muss er weg. Leider ist er nicht mehr in bestem Zustand, der Kilometerstand ist hoch und so richtig pfleglich sind Sie damit auch nicht umgegangen? Dann kann es sich lohnen, über einen Verkauf des Autos ins Ausland nachzudenken. Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie sich allerdings gründlich informieren.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Gebrauchte Diesel sind beliebt
- Verkauf ins EU-Ausland meist unproblematisch
- Einige Vorschriften im Nicht-EU-Ausland
- Privatverkauf oder lieber spezialisierter Händler?
- Betrugsversuche sind häufig
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Wann lohnt sich ein Verkauf meines Autos ins Ausland?
Neuwertige Fahrzeuge oder auch Jahreswagen verkaufen Sie am besten im Inland. Aber gerade, wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass schon alt ist und absehbar beim nächsten TÜV durchfallen wird, kann ein Verkauf ins Ausland in Frage kommen. Sogar, wenn Sie das Auto ohne Tüv verkaufen wollen, ist das möglich.
Vor allem gebrauchte Dieselfahrzeuge sind im Ausland sehr beliebt. Diesel gelten als robust und wenig reparaturanfällig, sind aber als Gebrauchtwagen in Deutschland schwierig zu verkaufen. Das liegt an den strengen Umweltauflagen für Dieselfahrzeuge, die vor allem in vielen Nicht-EU-Ländern deutlich lockerer sind. Mit ein bisschen Pflege im Innenraum und an der Karosserie erhöhen Sie die Chancen auf einen besseren Verkaufspreis.
Wenn sie einen alten Gebrauchtwagen mit Defekten verkaufen möchten, könnten Sie beim Auslandsverkauf ebenfalls mehr Glück haben.
Übrigens: Der Kauf eines Neuwagens im EU-Ausland ist eine Möglichkeit an einen günstigen Neuwagen zu kommen.
Ausland ist nicht gleich Ausland – die Unterschiede
Je nachdem wohin Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen, ist die Abwicklung einfacher oder schwieriger. Der Autoverkauf ins EU-Ausland unterscheidet sich kaum vom Verkauf im Inland. Hier ist auch auf eine gute Verkaufsanzeige zu achten. Möchten Sie das Fahrzeug ins Nicht-EU-Ausland verkaufen, sind größere Hürden zu nehmen.
Autoverkauf ins EU-Ausland
Der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten ist (bei teilweisen Beschränkungen) frei, Autos unterliegen dabei keinen Einschränkungen. Wer sein Fahrzeug privat verkaufen will, kann demnach wie im Inland handeln. Ein paar Unterschiede gibt es dennoch:
- Anmeldung beim Zoll, wenn Wert des Gebrauchten über 1.000 €
Wenn es sich beim Verkauf um einen Gebrauchtwagen handelt, müssen Sie sich über Zollgebühren oder Mehrwertsteuer keine Gedanken machen. Das gilt allerdings nicht bei Neuwagen. Ein Wagen gilt in diesem Sinne als Neuwagen, wenn er weniger als sechs Monate zugelassen war und weniger als 6.000 Kilometer Laufleistung aufweist. In solchen Fällen muss die Mehrwertsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem das Fahrzeug am Ende zugelassen wird. Dafür ist dann der oder die neue Halter:in verantwortlich.
Ein Muss: Der Kaufvertrag
Grundsätzlich sind bei einer Abwicklung im Ausland die gleichen Unterlagen für den Autoverkauf nötig, wie in Deutschland. Nachdem es über die Landesgrenzen hinweg allerdings im Falle eines Betrugs schwieriger wird, diesen zu verfolgen, ist es beim Auslandsverkauf besonders wichtig, auf folgende Daten im Kaufvertrag zu achten:
- Ausweisnummer des Käufers
- Vollständiger Name beider Vertragsparteien
- Vollständige Adressen beider Vertragsparteien
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
Außerdem ist es sinnvoll, eine Kopie des Personalausweises des oder der Käufer:in anzufertigen.
Die Ausfuhr: Welches Kennzeichen ist nötig?
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Sie bitte nur ein abgemeldetes Auto ins Ausland verkaufen. Ein Auto ohne Zulassung dürfen Sie übrigens nicht am Straßenrand oder irgendwo sonst in der Öffentlichkeit abstellen. Natürlich besteht dann die Problematik, dass Sie ein entsprechendes Kennzeichen für die Ausfuhr benötigen. Egal für welches Kennzeichen Sie sich entscheiden, es ist immer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Absicherung im In- und Ausland nötig.
1. Ausfuhrkennzeichen
Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Ausfuhrkennzeichen. Sie erkennen so ein Kennzeichen am roten Balken auf der rechten Seite. Dort ist auch das Ablaufdatum festgelegt.
Es ist auch unter den Namen Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bekannt. Hier sind einige Details zum Ausfuhrkennzeichen:
- Kosten: mind. 35 Euro für die Zulassung
- Gültigkeit: 15 Tage bis 1 Jahr
- Bedingungen: Gültiger TÜV und Kfz-Versicherung
2. Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen kann ebenfalls für die Ausfuhr verwendet werden. Es ist allerdings zeitlich stark beschränkt und wird auch nicht von allen Ländern anerkannt. Informieren Sie sich deshalb vorab.
- Kosten: mind. 33 Euro für Erstellung und Schilder
- Gültigkeit: 5 Tage
- Bedingungen: Gültiger TÜV und Kfz-Versicherung, “Grüne Karte”
Autoverkauf ins Nicht-EU-Ausland
Auch ein Verkauf ins Nicht-EU-Ausland, wie nach Afrika oder in die USA, ist als Privatperson normalerweise nicht steuerpflichtig. Voraussetzung ist, dass Sie die Ausfuhr mit Belegen nachweisen können. Für alle Ausfuhren außerhalb der EU ist aber immer eine Genehmigung zur Ausfuhr einzuholen. Das ist lediglich eine Formalität, die Anmeldung muss beim Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle erfolgen.
Je nach Einzelfall kann es sein, dass ein Ausfuhrzoll erhoben wird. Das kann passieren, wenn Leistungen des Zoll in Anspruch genommen werden. Beispielsweise eine überwachte oder begleitete Überführung.
EORI Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification number)
Für die Ausfuhr von Waren ins Nicht-EU-Ausland müssen Sie vorab eine sogenannte EORI Nummer beantragen. Das machen Sie beim Zollamt. Diese Nummer ist wichtig, um die Ware – in diesem Fall das Auto – registrieren und identifizieren zu können. Außerdem sind Informationen über die Vertragsparteien und die zu exportierende Ware hinterlegt. Um die Ausfuhr anmelden zu können, sind folgende Dinge nötig:
- Kopie des Fahrzeugbriefs
- Angabe zur Art des Transports
- Kopie der Exportrechnung (ohne MwSt-Ausweis)
- Angaben zum Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird
Damit die Ausfuhr auch bestätigt werden kann, sind – wie bereits beschrieben – aktueller TÜV-Bericht, Kennzeichen, Versicherungsbestätigung, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Personalausweis und natürlich das Fahrzeug notwendig.
MRN (Movement-Reference-Number)
Die sogenannte MRN erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung der Anmeldung. Mit dieser Nummer können Sie die Exportanmeldung während der gesamten Überführung nachweisen. Die Ausfuhranmeldung wird vom Zollbeamten abgestempelt. Beim letzten Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird, wird die Anmeldung nochmal gestempelt. Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf, denn Sie benötigen diese als Nachweis beim Finanzamt.
Spezialisierte Händler können hilfreich sein
Wie Sie sicher erkannt haben, ist es relativ aufwendig als Privatperson ein Auto außerhalb der EU zu verkaufen. Deshalb gibt es Händler, die sich darauf spezialisiert haben, und Ihnen diesen Aufwand abnehmen. Solche Händler kaufen deinen Gebrauchten im Inland an, und verkaufen ihn dann ins Ausland weiter. Die nötigen Formalitäten erledigt der Händler, egal ob es ein Verkauf in der EU oder nicht ist.
Auch die Entsorgung von Altreifen wird häufig über den Verkauf ins Ausland gelöst, denn dort gelten weniger strenge Vorschriften.
Vorsicht vor Betrügern
Wer sein Auto schnell verkaufen möchte, sollte den Verkauf ins Ausland in Betracht ziehen. Doch gerade da kann es passieren, dass Sie Betrügern aufsitzen. Damit das möglichst nicht passiert, haben wir ein paar Betrugsmaschen für Sie zusammengefasst, auf die Sie aufpassen sollten.
1. Keine Schecks zur Bezahlung
Finger weg von Schecks! Egal ob im In- oder Ausland – lassen Sie sich Ihr Fahrzeug nie mit einem Scheck bezahlen. Die Gefahr, dass der Scheck nicht gedeckt ist, ist sehr hoch. Der Betrug gelingt dementsprechend einfach. Der Scheck wird Ihnen im Gegenzug für Ihr Auto gegeben, sobald Sie Ihn einlösen wollen, stellen Sie fest, dass er nicht gedeckt ist. Somit ist das Fahrzeug weg, und Sie haben kein Geld dafür bekommen.
2. Auf Details achten und nicht stressen lassen
Häufig setzten Betrüger auch darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug loswerden möchten, und setzen Sie zeitlich unter Druck. Wer gestresst ist, übersieht womöglich Details, die am Ende wichtig sind. So kann es sein, dass Sie von einem Interessenten einen Kaufvertrag zugesandt bekommen, den Sie so schnell wie möglich unterschreiben sollen.
Im Eifer des Gefechts lesen Sie vielleicht nicht genau und übersehen, dass bei Details absichtlich Fehler eingestreut sind. Oft wird die Ausstattung verfälscht, oder auch die Karosserieform ist falsch vermerkt. Am Ende nutzen Betrüger diese Tatsache dann, um bei Ihnen den Preis zu drücken – denn sie erhalten ja nicht, was unterschrieben wurde.
3. Keine Originaldokumente versenden
Versenden Sie niemals persönliche Informationen wie Kontodaten, Fahrzeugbrief, Kopie von Führerschein oder Ausweis. Manche angebliche Interessenten behaupten, sie bräuchten diese Informationen vorab zur besseren Recherche. In Wahrheit wollen diese Personen Ihr Fahrzeug überhaupt nicht kaufen – Ihre Identität ist es, was sie wollen.
Mit all den Daten und Dokumenten können Sie in Ihrem Namen weitere illegale Geschäfte abwickeln.
4. Vorsicht bei Probefahrt mit Exporthändlern
Wie bereits vorher beschrieben, ist es oftmals einfacher, man kümmert sich um einen Exporthändler, der den Verkauf ins Ausland übernimmt. Achten Sie allerdings darauf, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn auf eine Probefahrt bestanden wird, sollten Sie wachsam bleiben. Lassen Sie sich den Führerschein zeigen und fahren Sie auf jeden Fall mit. Geben Sie die Autoschlüssel nicht einfach so raus.
Am besten ist es, wenn Sie kleine Defekte am Wagen schon vorher detailgetreu benannt und fotografiert haben. Ein Händler wird versuchen Bagatellschäden als großen Wertverlust darzustellen, um möglichst wenig zahlen zu müssen.