Bedenklich oder bedenkenlos: Auto mit Kennzeichen verkaufen?
22. Mai 2023 von Alexander Häuselmann
Sie wollen Ihren Gebrauchten loswerden? Verständlich, wenn Sie vorhaben, den Wagen privat zu veräußern – immerhin müssen Sie dann keinem Händler einen Verdienstspielraum gewähren. Aber was ist mit Ihrem Kennzeichen? Kann es bleiben oder sollten Sie das Auto vor einem Privatverkauf lieber abmelden? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!
⏰ Kurz zusammengefasst
- Autoverkauf mit Kennzeichen ist grundsätzlich möglich
- Bei Privatverkauf auf Vertragsklausel zur Ummeldung achten
- Kfz-Versicherung über Verkauf in Kenntnis setzen
- Händler bieten häufig einen Abmeldeservice
- Auto abgemeldet verkaufen oder mit Kurzzeitkennzeichen versehen
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Kann ich mein Auto mit Kennzeichen verkaufen?
Egal ob Sie vorhaben, Ihr Auto privat zu veräußern oder über einen Händler loszuwerden, in der Regel muss das Auto vor dem Verkauf nicht abgemeldet werden und das Kennzeichen darf am Auto verbleiben. Es gibt allerdings einige Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Gefährt mit den amtlichen Kennzeichen verkaufen wollen.
Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren! Falls Sie wissen möchten, wie viel Knete Ihnen Ihr Wagen einbringt, und wie man Wertverlust vermeidet, schauen Sie doch in unserem Artikel zum Thema Gebrauchtwagenwert vorbei!
Worauf muss ich beim Privatverkauf achten?
Damit überhaupt ein:e Interessent:in bei Ihnen vor der Türe steht, achten Sie auf eine gute Verkaufsanzeige und ansprechende Bilder. Im Vorfeld sollten Sie sich um etwaige unangenehme Gerüche und ein sauberes Erscheinungsbild des Interieurs kümmern. Es ist eine durchaus angenehme Vorstellung, sein Auto einfach ohne den lästigen Behördengang zu verkaufen – daher sehen viele den Verkauf eines angemeldeten Autos als deutlich bequemere Lösung. So gänzlich sorgenfrei läuft der Autoverkauf auch auf diese Weise nicht, denn es gibt einiges zu beachten, damit es mit rechten Dingen zugeht. Vor allem, wenn Sie ein finanziertes Auto verkaufen möchten.
Sie sollten in jedem Fall sicherstellen, dass der Kaufende das frisch erworbene Fahrzeug auf eigene Faust bei der zuständigen Behörde ummeldet. Denn solange das Auto auf Sie angemeldet ist, müssen Sie auch weiterhin alle Kosten in Form von Strafzetteln oder der Kfz-Steuer zahlen. Das kann vor allem untergehen, wenn Sie Ihr Auto schnell verkaufen möchten.
Sollten Sie kein Interesse daran haben, die Vergehen des künftigen Fahrzeugbesitzers zu begleichen, empfiehlt sich ein Zusatz im Kaufvertrag, der Käufer:innen dazu verpflichtet, sich binnen einer vorgegeben Zeitspanne bei der Behörde vorzustellen und den Wagen umzumelden. Auf der Zulassungsstelle wird der oder die Kaufende auch dazu verpflichtet sein, sich eine neue Umweltplakette zuzulegen; dafür muss man die alte Feinstaubplakette entfernen.
Die Wahl der Frist, die Sie hierbei im Vertrag festlegen sollten, ist natürlich gänzlich Ihnen selbst überlassen – wir raten jedoch dazu, eine maximale Frist von 7 Tagen festzulegen: Das ist nicht zu wenig für seriöse Käufer:innen, um sich um die Ummeldung zu kümmern, und gleichzeitig ist es nicht zu viel, sodass sich bei Ihnen als Verkaufenden keine besondere Unruhe regen sollte.
Theoretisch gilt eine am Auto angebrachte Vignette für die Schweiz weiterhin, wenn das Kennzeichen bestehen bleibt. Auch das sollten Sie bedenken.
Ein entscheidender Vorteil für den Kaufenden besteht übrigens darin, dass er mit dem noch angemeldeten Auto eine Probefahrt machen und sich selbst von der Qualität Ihres Verkaufskandidaten überzeugen kann. Apropos fahren: Baut der Kaufende nach der Veräußerung einen Unfall, kann es sein, dass sich Ihre Kfz-Versicherung bei Ihnen meldet. Damit Sie nicht für einen Schaden aufkommen müssen, der nicht auf Ihre Kappe geht, sollten Sie nach dem Fahrzeugverkauf Ihre Versicherung benachrichtigen und gleich den Kaufvertrag mitschicken.
Sobald die Versicherung Ihren Fahrzeugverkauf zur Kenntnis genommen hat, erlischt die Versicherung für den Wagen.
Hier sehen Sie nochmal auf einen Blick, was es zu beachten gilt, wenn Sie ihr Auto angemeldet und privat verkaufen möchten:
- Potentielle Kaufkandidat:innen können eine Probefahrt absolvieren
- Frist für die Ummeldung im Kaufvertrag festlegen
- Alle relevanten Unterlagen zum Autoverkauf bereithalten
- Versicherung benachrichtigen
Worauf muss ich achten, wenn ich an einen Händler verkaufe?
Besonders viel zu beachten gibt es bei Autohäusern eigentlich nicht, bis auf die Feststellung derer Seriosität. Wer seinen Wagen bei einem Händler in Zahlung geben will, geht den Weg der Minimierung jeglichen Aufwandes: Die meisten Autohäuser haben einen direkten Online-Zugang zum Abmeldeservice und übernehmen die Abmeldung des Autos kostenfrei für Sie.
Fragen Sie beim Verkauf Ihres Gefährts einfach beim Händler nach, ob die Abmeldung für Sie durchgeführt werden kann. Da der Händler gerne einen Gewinn erwirtschaften würde, erhalten Sie beim Verkauf natürlich weniger Geld als bei einer privaten Veräußerung.
Welche Alternativen habe ich?
Es ist völlig verständlich, sollte Ihnen das Risiko eines Privatverkaufs bei einem noch angemeldeten Auto zu hoch sein. Wenn Ihnen auch der Händlerverkauf zuwider ist, weil Sie nicht auf das Plus an Moneten verzichten wollen, können Sie Ihren Wagen natürlich auch bei der Behörde abmelden, bevor Sie ihn in die Obhut einer anderen Privatperson geben. Somit eliminieren Sie zwar die Wahrscheinlichkeit diverser möglicher “Problemchen” mit der Ummeldung durch die neue Halterin oder den neuen Halter, aber gleichzeitig wird es mit der Probefahrt schwierig.
Verfügt Ihr Auto über kein Kennzeichen mehr, da es abgemeldet ist, dürfen Sie es auch nicht mehr auf öffentlichem Grund abstellen. Ein abgemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen am Straßenrand dürfte den Behörden recht schnell auffallen – dann hagelt es ein ordentliches Bußgeld. In diesem Fall müssen Sie das stillgelegte Kfz also auf privatem Boden “verwahren” – sei es in einer angemietete Garage, in einem Innenhof oder auf irgendeiner Art privatem Gelände.
Alternativ können Sie nach der Abmeldung Ihres Fahrzeuges auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, welches ab der Ausstellung für 5 Tage gültig ist. Bis zum Ablauf des Kurzzeitkennzeichens kann das Auto zu den neuen Besitzer:innen überführt, von ihnen angemeldet und mit einem neuen Kennzeichen versehen werden. Reichen die 5 Tage von der Veräußerung bis zur Neuanmeldung nicht aus, kann das Kurzzeitkennzeichen auch nochmal verlängert werden.
Hier sehen Sie noch einmal in der Zusammenfassung, welche Alternativen Sie zum Verkauf eines angemeldeten Autos haben und was es dabei zu beachten gilt:
- Auto abmelden:
Probefahrt nicht mehr möglich; privater Stellplatz für stillgelegtes Auto notwendig;
Sicherheit für den Verkaufenden - Kurzzeitkennzeichen:
Überführung und Anmeldung durch neue Eigner:innen binnen 5 Tagen