Auto verkaufen: Diese Unterlagen brauchst du!
22. Mai 2023 von Irene Wallner
Irgendwann ist es soweit, das treue Gefährt hat ausgedient und wird durch ein neueres Auto ersetzt. Auf den Schrottplatz muss das Altfahrzeug deshalb aber noch lange nicht, man verkauft sein Auto. Damit der Autoverkauf reibungslos verläuft, solltest du alle wichtigen Unterlagen griffbereit haben. Welche das sind, erfährst du bei uns.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Ein gut geführtes Scheckheft ist wichtig
- Kaufvertrag aufsetzen – das sollte drin stehen
- Je mehr Historie, desto besser
- Auto abgemeldet oder angemeldet verkaufen?
Bevor du dein altes Auto verkaufst, solltest du dir Gedanken über das neue Fahrzeug machen. Wir haben hier einige unserer top Neuwagen-Angebote für dich:
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Welche Dokumente benötige ich, um mein Auto zu verkaufen?
Erstmal Glückwunsch! Denn wenn du dir hierüber Gedanken machst, scheinst du ein gutes Inserat auf mobile.de oder anderen Verkaufsplattformen und gute Bilder Ihres Fahrzeugs gemacht zu haben, und hast eine:n Käufer:in gefunden. Ein Fahrzeug zu verkaufen ist meist keine übereilte Entscheidung – manchmal muss man das Auto schnell verkaufen, das ist aber eher die Ausnahme. Ist der Auto-Innenraum schon gereinigt? Das erhöht die Verkaufschancen und bringt dich in eine bessere Verhandlungsposition.
Plane deshalb auch ein bisschen Zeit ein, alle Unterlagen zusammenzusuchen, die du für den Verkauf brauchst – vor allem bedarf es gewisser Vorbereitung, wenn du ein finanziertes Auto verkaufen willst.
Folgende Dokumente brauchst du, um das Auto umzumelden und natürlich für den Autoverkauf – egal ob du dein Auto im Inland oder im Ausland verkaufst:
- Kaufvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Umbauteile (falls vorhanden)
- Kennzeichen
- Scheckheft
- Aktueller HU-Prüfbericht
Gerade das Scheckheft ist ein wichtiger Punkt, der gerne mal in Vergessenheit gerät. Wer sein Auto regelmäßig zur Inspektion gebracht hat und dies auch nachweisen kann, erhöht nicht nur die Chancen das Fahrzeug zu verkaufen, sondern kann auch einen höheren Preis verlangen. Natürlich gibst du auch die Autoschlüssel und nachgemachte Autoschlüssel nach unterschriebenem Vertrag weiter.
Wenn du das Auto eines Verstorbenen verkaufen möchtest, sind noch weitere Unterlagen nötig. Kümmere dich frühzeitig darum.
Was muss in einem einem Auto-Kaufvertrag stehen?
Egal ob es sich um einen Privatverkauf handelt, oder das Auto an ein Autohaus verkauft wird – ein Kaufvertrag ist unbedingt notwendig. Auch ein Probefahrtvertrag ist sinnvoll, und bietet beiden Seiten Sicherheit. Wenn beide Seiten den Vertrag unterschrieben haben, ist ein rechtskräftiger Verkauf zustande gekommen. Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar ausgehändigt. Als Verkäufer:in kannst du schon im Vorhinein alle wichtigen Daten eintragen, damit wird am Verkaufstag Zeit gespart.
Folgende Angaben gehören in einen Kaufvertrag:
- Name und Kontaktdaten von Käufer und Verkäufer
- Personalausweis- oder Reisepass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Kaufpreis
- Nummer von Fahrzeugschein und -brief
- Zubehörteile
- Datum und Uhrzeit
- Unterschriften von Käufer und Verkäufer
Wenn du dein Fahrzeug inklusive Winterreifen, einer passenden Dachbox oder ähnlichem verkaufst, dann sollten diese Punkte unter dem Punkt Zubehör einzeln aufgeführt werden.
Welche Unterlagen bekommt der Käufer beim Verkauf?
Neben dem von dir unterschriebenen Kaufvertrag solltest du dem Käufer alle verfügbaren Rechnungen von Reparaturen oder gekaufte Ersatzteile mitgeben. Je mehr zur Historie des Fahrzeugs nachweisbar ist, desto besser. Auch alle vorhandenen HU-Protokolle und – falls vorhanden – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Umbau- oder Zubehörteile, die sich am Auto befinden.
Übrigens, wenn die Hauptuntersuchung kurz nach dem Verkauf fällig wird, oder der TÜV schon überzogen wurde, wird sich nur schwer eine kaufwillige Person finden. Ein aktueller TÜV ist also Voraussetzung. Natürlich kannst du ein Auto ohne Tüv auch verkaufen, da wird man aber weniger Geld bekommen.
Wenn du eine umfangreiche Historie mit allen Belegen anführen kannst, steigert dies den Wert deines Autos, denn alles ist – im besten Fall – für den Käufer oder die Käuferin nachvollziehbar. Natürlich sollten auch Unterlagen mitgeliefert werden, die einen eventuell verursachten Wertverlust belegen.
Auch, falls du den Autoschlüssel mal verloren hast und ihn nachmachen lassen musstest, solltest du den Nachweis wenigstens vorzeigen können. Der Käufer sollte darüber hinaus die aktuelle Umweltplakette entfernen und eine neue kaufen sowie anbringen.
Was passiert eigentlich, wenn deine Käufer:innen vom Kaufvertrag zurücktreten wollen? Das geht nämlich nur in bestimmten Fällen.
Welche Dokumente sollte ich behalten?
Alle Dokumente, die dich persönlich betreffen, haben in den Händen anderer nichts verloren. Dazu zählen der Kaufvertrag, den du vom vorherigen Besitzer ausgehändigt bekommen hast, Steuerbescheide zur Kfz-Steuer oder auch Versicherungsunterlagen. Solltest du zu Inhalten dieser Papiere gefragt werden, musst du keine Auskunft geben, denn es spielt für den Verkauf des Fahrzeugs keine Rolle.
Auto nicht angemeldet verkaufen – geht das?
Du musst dein Auto nicht mit Kennzeichen verkaufen, wenn du das nicht möchtest. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf allerdings nicht auf öffentlichen Plätzen parken – du benötigst also eine Garage oder einen Stellplatz auf einem privaten Grundstück.
Wenn du dein Auto vor dem Verkauf abmeldest, wird von der Zulassungsstelle der Fahrzeugschein einbehalten, du erhältst stattdessen eine Abmeldebescheinigung. Diese musst du dann beim Verkauf dem Käufer oder der Käuferin vorlegen.
Ein Auto in angemeldetem Zustand zu verkaufen, ist oftmals nötig, hinterlässt aber ein mulmiges Gefühl – verständlich. Am besten informierst du dich sofort nach der Übergabe des Fahrzeugs deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf. Hierzu füllst du eine Verkaufsmitteilung aus. Wenn diese Mitteilung der Versicherung und Zulassungsstelle vorliegt ist klar, dass nun eine andere Person für mögliche Verkehrsverstöße haften muss.