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Welche Abgasnorm sollte Ihr Neuwagen haben?

Alle paar Jahre gibt es eine neue Norm, die den Grenzwert für Schadstoffemissionen immer weiter reduziert. Inzwischen sind wir bei der Euro 6d-Temp angekommen, allerdings gibt es gleich mehrere verschiedene Normen, was für den ein oder anderen sicher verwirrend ist. Hier ein kleiner Überblick der aktuellen Euro 6 Normen:

  • Seit September 2018 ist die Euro-Norm 6c verpflichtend für die Erstzulassung von Neuwagen und wird mithilfe des WLTP-Prüfzykluses ermittelt
  • Seit September 2019 ist die Euro-Norm 6d-Temp verpflichtend für die Erstzulassung von Neuwagen in 2020 und wird mithilfe des RDE-Prüfzykluses zur Validierung der WLTP-Ergebnisse ermittelt
  • Seit Januar 2021 ist die Euro 6d Norm für Neuzulassungen verpflichtend und ist damit vorerst die neueste Norm.

Was ist der Unterschied von Euro 6d zu Euro 6d-Temp?

Der Unterschied von Euro 6d-Temp zu Euro 6d liegt darin, um wie viel das RDE-Ergebnis (Real Driving Emission) den festgelegten Grenzwert überschreiten darf. Bei 6d-Temp ist es noch der Faktor 2,1 (168 Milligramm pro Kilometer sind erlaubt), bei Euro 6d nur noch der Faktor 1,5 (120 Milligramm pro Kilometer sind erlaubt).

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Weitere Informationen zur Euro-Norm

In Europa dürfen Fahrzeuge einen bestimmten Grenzwert für den Ausstoß von Schadstoffen nicht überschreiten und Abgasnormen legen diese Grenzwerte fest. Innerhalb der EU betrachtet man folgende Schadstoffe: Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (CnHm), Partikelmasse (PM) und Partikelanzahl (PN).
Je nach Motorart, ob Benziner oder Diesel, sind die Grenzwerte unterschiedlich und werden immer weiter verschärft. Für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) sind in den Abgasnormen der EU keine Grenzwerte festgelegt, für die Festsetzung der KFZ-Steuer spielen diese Werte in Deutschland aber eine Rolle.
Bei einem Fahrzyklus wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welchem Fahrprofil ein Fahrzeug Kraftstoff verbraucht und CO2 ausstößt. Es gibt verschiedene Fahrzyklen, die für die Zulassung und den Vertrieb von Fahrzeugen vorgeschrieben sind.

Bis September 2017 hat für Europa noch der NEFZ-Zyklus für die Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen gegolten. Dieser stand allerdings schon länger in der Kritik, da die Werte nicht sehr realistisch waren. Im realen Betrieb zeigten sich immer wieder signifikant höhere Verbrauchswerte als nach NEFZ gemessen wurden. Deshalb wurde der NEFZ-Zyklus durch den WLTP-Zyklus ersetzt.

Der wesentliche Unterschied ist, dass im WLTP-Zyklus realistische Werte gemessen werden, weil ein härteres Fahrprofil gefahren wird und die Prüffahrt länger dauert. Das resultiert in höheren Verbräuchen und einem höheren Ausstoß. Damit ist der WLTP-Zyklus strenger als es der NEFZ-Zyklus war. Da es sich beim WLTP-Zyklus jedoch auch nur um einen Labortest handelt, muss nun zusätzlich auch ein RDE-Zyklus durchgeführt werden.

Hier fährt das Fahrzeug auf der Straße und wird unter realistischen Bedingungen getestet. Dabei werden die Abgaswerte gemessen und anschließend mit den Laborwerten des WLTP-Zyklus verglichen. Liegen die Werte im momentan noch gültigen Faktorbereich 2,1, dann ist das Auto abgenommen.

Wieso so viele Euro 6 Normen, warum nicht einfach Euro 7? Die Frage ist berechtigt, schließlich würde das nicht für solch große Verwirrung sorgen. Fakt ist, dass mit der Umstellung auf Euro 6c auch ein neues Messverfahren für Verbrauch und Schadstoffausstoß eingeführt wurde.

Der WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) löste den NEFZ-Zyklus ab und für Euro 6d-Temp wurde zusätzlich der RDE-Zyklus eingeführt, der realistische Verbrauchs- und Emissionswerte versprechen soll.
Die vorgegebenen Grenzwerte der Emissionen ändern sich beim Benziner wie auch beim Diesel aber nicht, nur das Testverfahren ist ein neues, daher hat man wohl auch keine neue Bezeichnung a la Euro 7 eingeführt.

Fahrverbote für Diesel der Euro-Normen 1 bis 5 sind zukünftig sehr wahrscheinlich. Euro 6 (egal welche Form) Diesel werden erstmal wohl nicht davon betroffen sein. Manche Städte haben aber schon Fahrverbote für Diesel angekündigt oder bereits durchgeführt.
Wo? Welche Fahrzeuge? Wann?

Berlin, Diesel der Abgasnormen 1 bis 5, spätestens Juni 2019

Bonn, Diesel der Abgasnormen 1 bis 4, Benziner der Klasse 1 und 2, ab April 2019

Darmstadt, Diesel der Abgasnormen 1 bis 5, Benziner der Klasse 1 und 2, Mitte 2019

Essen, Diesel der Abgasnormen 1 bis 4; ab September 2019 auch Euro 5 Diesel, Benziner der Klasse 1 und 2, ab Juli 2019

Frankfurt, Diesel der Abgasnormen 1 bis 4; ab September 2019 auch Euro 5 Diesel, Benziner der Klasse 1 und 2, noch nicht bekannt

Gelsenkirchen, Diesel der Abgasnormen 1 bis 5, ab Juli 2019

Hamburg, Kraftfahrzeuge der Diesel-Abgasnormen 1 bis 5, seit Juni 2018

Köln, Diesel der Abgasnormen 1 bis 4; ab September 2019 auch Euro 5 Diesel, Benziner der Klasse 1 und 2, ab April 2019

Mainz, Diesel der Abgasnorm Euro 5 für einzelne Straßen; Euro 4 und älter für ganze Zonen, evtl. 1. September 2019 (wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird)

Stuttgart, Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 und älter, seit Januar 2019 für Auswärtige, ab April 2019 für Stuttgarter

Natürlich wird es auch Ausnahmen geben, die sich wohl auf Anwohner, Gewerbetreibende, sowie Rettungs- und Polizeifahrzeuge beziehen werden. Auch Strafen für das Nichteinhalten der Fahrverbote sind wahrscheinlich, bisher haben aber die meisten Städte noch keine konkreten Strafen festgelegt.

In Hamburg geht man stichprobenartig vor, wie andere Städte Kontrollen handhaben wollen, ist noch nicht ganz klar. Zur Diskussion steht auch immer wieder die Einführung der blauen Plakette, Umweltschützer und Städte-Vertreter fordern sie, zuständig für die Einführung wäre aber die Bundesregierung.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat die blaue Plakette aber abgelehnt, weil sie in der Folge Fahrverbote bedeuten würde, die man eigentlich verhindern möchte. Finden Sie einfach die Schadstoffnorm Ihres Fahrzeuges heraus und sehen Sie, ob Sie von Fahrverboten betroffen sind.

Die Überlegung, das eigene Auto nachzurüsten, ist verständlich. Schließlich sind die meisten von uns auf ein Auto angewiesen und können es sich nicht leisten, bei Fahrverboten nicht mehr in Innenstädte fahren zu können.
Euro-5-Diesel dürfen laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Diese Fahrzeuge sind im Straßenverkehr noch recht häufig zu finden, hier können die Nachrüstungen greifen. Seit Ende Dezember 2018 wurden die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für Hardware-Nachrüstungen vorgestellt:

  • Euro 4 oder 5 Diesel dürfen nach einer Umrüstung höchstens 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen
  • Nachrüst-Bausatz muss bis zu einer Temperatur von -7 Grad funktionieren
  • Nachrüst-Bausatz muss mindestens fünf Jahre oder 100.000 Kilometer durchhalten

Leider gibt es momentan noch keine zugelassenen Nachrüstsysteme zur Reduzierung der NOx-Emissionen. Um einen flächendeckenden Einsatz garantieren zu können, sind modellspezifische Anpassungen und eine Erprobung im Dauerbetrieb erforderlich. Dabei wird die Unterstützung der Hersteller nötig und genau da liegt das Problem: Teilweise raten die Hersteller ausdrücklich vom nachträglichen Einbau eines Nachrüst-Systems von einem Fremdanbieter ab.

Die Norm Euro 6d-Temp gilt für alle Neuwagen mit einer Erstzulassung ab dem 01.09.2019. Das letztmögliche Zulassungsdatum für einen Neuwagen, der die Norm Euro 6d-Temp erfüllt ist der 31.12.2020. Anschließend gilt die Norm Euro 6d.
Ein Diesel lohnt sich etwa ab einer jährlichen Kilometerleistung von 10.000 Kilometern. Das gilt als grober Richtwert.

Das liegt daran, dass ein Diesel höhere Fixkosten in Form von Neuwagenpreis, Steuern, Versicherung und unter Umständen Inspektionen aufweist. Der Vorteil liegt bei geringeren Spritpreisen und Verbrauch.

Das setzt aber auch ein korrektes Einsatzgebiet für den Diesel voraus. Der Selbstzünder muss auf Betriebstemperatur sein, um seine Effizienz ausspielen zu können. Aufgrund niedrigerer Drehzahlen benötigt ein Diesel länger, um diese Temperatur zu erreichen, was ihn auf Kurzstrecken ineffizient macht.

Diesel, Benziner oder Elektroauto? Finden Sie heraus, welche Antriebsart zu Ihren Anforderungen passt.

Die Euro-Norm Ihres Fahrzeuges entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Die Emissionsschlüsselnummer finden Sie im Feld 14 in der Form „Euro 6“.

Anderenfalls gibt das Feld 14.1 Aufschluss über die Emissionsklasse: Euro 6d-Temp erfüllt Ihr Auto mit den Schlüsselnummern 36AG bis 36BI und die neuere Norm Euro 6d mit den Nummern 36AJ bis 36AR.

Zudem finden Sie in unserem Auto-Konfigurator unter allen Motorvarianten die entsprechende Norm abgebildet.

Idealerweise erfüllt Ihr Neuwagen die Abgasnorm Euro 6d. Die Übergangs-Norm Euro 6d-Temp ist für alle Neuwagen mit einer Erstzulassung ab dem 01.09.2019 verpflichtend.

Seit dem 01.01.2021 gilt die anspruchsvollere Norm Euro 6d. Mit dieser Norm haben Sie auch in Ballungsgebieten keine Fahrverbote zu befürchten.

Mittlerweile gilt die 6d Norm verbindlich für alle Hersteller, demnach haben alle ihre aktuellen Modelle längst auf die neue Norm umgestellt und mit Motoren ausgestattet, welche die Norm Euro 6d erfüllen. In unserem Auto-Konfigurator bekommen Sie bei der Wahl der Motorvariante direkt angezeigt, welche Norm der entsprechende Antrieb erfüllt. Außerdem haben wir Ihnen oben alle Neuwagen Marken mit Euro 6d Motoren aufgeführt.
Viele Hersteller haben bereits ihre Motorenpalette auf die neue Euro 6d Norm umgestellt, die seit Januar 2021 für alle Neuzulassungen gilt. Wenn Sie Ihr Wunschfahrzeug auf carwow konfigurieren, wird Ihnen schon bei der Motorenauswahl direkt unterhalb der Bezeichnung die jeweilige Norm angezeigt. Für Antriebe, welche die neueste Norm erfüllen, lesen Sie an dieser Stelle “Euro 6d”.

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