Gewährleistung bei Gebrauchtwagen – was ist abgedeckt?
22. November 2024 von Irene Wallner
Der Kauf eines Gebrauchtwagens bringt viele Fragen mit sich, insbesondere zum Thema Gewährleistung Gebrauchtwagen. Das ist ein wichtiger Punkt, über den man sich als kaufende Person (und als Verkäufer:in) vorab Gedanken machen sollte. Was genau ist abgedeckt, wer haftet und wie lange gilt die Gewährleistung? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt einen umfassenden Überblick.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Unterschiede Garantie und Gewährleistung
- Gewährleistung gesetzlich 2 Jahre
- Kann reduziert werden
- Privat: Gewährleistung kann ausgeschlossen werden
- Rechte bei Gewährleistung
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Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?
Was ist der Unterschied? Viele Käufer:innen verwechseln die Begriffe Garantie und Gewährleistung. Doch es handelt sich um zwei unterschiedliche Konzepte:
1. Die Gewährleistung
Sie wird auch als Mängelhaftung bezeichnet und ist eine gesetzlich geregelte Verpflichtung der verkaufenden Person. Sie deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf vorhanden waren, auch wenn diese erst später bemerkt werden. Die Gewährleistung kann von gewerblichen Verkaufspersonen, wie Autohändlern, nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Achte aber darauf, dass im Kaufvertrag keine Mängel beschrieben sind, die sind dann natürlich von der Gewährleistung für Gebrauchtwagen ausgenommen.
2. Die Garantie
Unter Garantie versteht man eine freiwillige Leistung, die entweder vom Händler oder Hersteller angeboten wird. Sie kann zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gelten und umfasst oft auch Schäden, die nach dem Kauf auftreten. Manche Autoverkäufer bieten eine kostenlose Garantie, manche zusätzlich eine erweiterte Garantie, die allerdings dann weitere Kosten verursacht.
Merke: Die Gewährleistung auf Gebrauchtwagen ist Pflicht für Händler, während die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist.
Gewährleistung bei Gebrauchtwagen vom Händler
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler greifen bestimmte gesetzliche Regelungen. Diese bieten dir als Käufer:in Schutz vor verdeckten Mängeln.
Gebrauchtwagen Gewährleistung – Was ist abgedeckt?
Die gesetzliche Gewährleistung Gebrauchtwagen deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf bestanden haben. Dazu zählen beispielsweise:
Technische Defekte (etwa am Motor, am Getriebe oder der Elektronik) Schäden durch vorherige Unfälle, die verschwiegen wurden Verschleißteile, wenn der Defekt beim Kauf bereits vorlag. Zu den Verschleißteilen gehören beispielsweise die Bremsen und die Kupplung.
Es macht Sinn, den Gebrauchtwagen einem Check beim Tüv zu unterziehen, damit eventuelle Schäden entdeckt werden.
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer ist ein Motorschaden. Ist der Schaden auf einen versteckten Mangel zurückzuführen, greift die Gebrauchtwagen Gewährleistung Motorschaden.
Gibt es eine gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?
Ja, laut § 437 BGB gilt die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen vom Händler. Händler können die Gewährleistungsdauer jedoch auf ein Jahr reduzieren. Privatverkäufer:innen können die Gewährleistung hingegen vollständig ausschließen. Dies muss dann aber im Verkaufsvertrag ausdrücklich vermerkt werden.
Gilt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen 1 oder 2 Jahre?
Standardmäßig beträgt die gesetzliche Gewährleistung Gebrauchtwagen zwei Jahre. Händler dürfen diese Frist für Gebrauchtwagen jedoch auf ein Jahr verkürzen. Wichtig: In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Danach musst die kaufende Person nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
Gibt es bei Gebrauchtwagen von Privat eine Gewährleistung?
Wenn man einen Gebrauchtwagen von privat kauft, gelten andere Regeln. Privatverkäufer:innen können die Gebrauchtwagen Gewährleistung privat im Kaufvertrag ausschließen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Verkaufende vorsätzlich Mängel verschweigt. Falls keine Gewährleistung vereinbart wurde, bleiben nur die Garantie (falls vorhanden) oder eine Kulanzregelung.
Welche Rechte sichern dir die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?
Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen eines Händlers gibt dir klare Rechte. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Nachbesserung
Der Händler muss den Mangel kostenfrei reparieren. Nach vier erfolglosen Reparaturversuchen kann die kaufende Person vom Kauf zurücktreten und bekommt den Kaufpreis erstattet. Hierbei wird oft darüber gestritten, ob und wie viel der Händler für die gefahrenen Kilometer abziehen kann.
Ersatzlieferung
In seltenen Fällen erhältst du einen gleichwertigen Ersatzwagen.
Minderung des Preises
Man kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
Rücktritt vom Kauf
Wenn keine Einigung möglich ist, oder die verkaufende Person den Schaden nicht beheben kann, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Häufige Fragen zur Gebrauchtwagen Gewährleistung
Wenn du noch offene Fragen hast, haben wir hier noch ein paar Antworten für dich.
Wer muss die Mängel für die Gewährleistung beweisen?
In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gilt eine Beweislastumkehr: Der Händler muss nachweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf mangelfrei war. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Kaufenden. Bei Käufen bis zum 31.12.2021 war die Frist nur 6 Monate.
Deckt die Gebrauchtwagen Gewährleistung einen Motorschaden ab?
Ein Motorschaden wird von der Gebrauchtwagen Gewährleistung abgedeckt, wenn er auf einen bereits beim Kauf bestehenden Mangel zurückzuführen ist. Verschleißbedingte Schäden fallen hingegen nicht unter die Gewährleistung.
Wann muss ein Händler einen Gebrauchtwagen zurücknehmen?
Ein Händler muss den Wagen zurücknehmen, wenn:
- eine Nachbesserung nicht möglich oder erfolglos war,
- der Mangel erheblich ist,
- und alle anderen Lösungen (z. B. Ersatzlieferung) nicht infrage kommen.
Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen bietet Käuferinnen und Käufern wichtige Rechte und Schutz vor verdeckten Mängeln. Beim Händlerkauf gelten klare gesetzliche Regelungen, während bei Privatverkäufen Vorsicht geboten ist. Prüfe die Vertragsbedingungen genau auf Einschränkungen der Gewährleistungen oder Hinweise auf Vorschäden, um im Ernstfall abgesichert zu sein.