Garantie für Gebrauchtwagen vom Händler oder Privat

21. November 2024 von

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Ein wichtiger Aspekt, den du beachten solltest, ist die Frage der Garantie für Gebrauchtwagen, ob diese nun von einem Händler oder einer Privatperson erworben werden. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede in der Gebrauchtwagengarantie, die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen und die häufigsten Fragen zur Garantie beim Gebrauchtwagenkauf.

⏰ Kurz zusammengefasst

Wenn du dich für einen Gebrauchtwagen interessierst, sind hier ein paar Angebote:

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Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Zusatzleistung, die Käufer und Käuferinnen von Gebrauchtwagen gegen potenzielle Mängel absichert, die nach dem Kauf auftreten können. Die Garantie für Gebrauchtwagen unterscheidet sich je nach Art der verkaufenden Person, also ob es sich um einen gewerblichen Händler oder einen Privatverkauf handelt. Während Händler oft gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Garantien zu gewähren, besteht bei privaten Verkäufen eine derartige Verpflichtung nicht automatisch.

Gebrauchtwagen-Garantie

Garantie für Gebrauchtwagen vom Händler

Die Händlergarantie für Gebrauchtwagen deckt bestimmte Mängel und Schäden ab, die nach dem Kauf des Fahrzeugs auftreten.

Was umfasst die Händlergarantie für Gebrauchtwagen?

Die sogenannte Händlergarantie für Gebrauchtwagen ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die von der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu unterscheiden ist. Die Händlergarantie kann Bauteile wie Motor, Getriebe und andere wichtige Fahrzeugkomponenten abdecken und je nach Vertrag verschiedene Reparaturkosten übernehmen. Die genauen Leistungen und Bedingungen der Garantie für Gebrauchtwagen vom Händler können von Anbieter zu Anbieter variieren.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler genießen Käufer einen besonderen Schutz durch die gesetzliche Sachmängelhaftung. Sie verpflichtet den Händler, für bestimmte Mängel einzustehen, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlagen.

Wofür muss ein Händler haften?

Händler sind laut Gesetz dazu verpflichtet, für Mängel am Fahrzeug einzustehen, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten und bereits beim Kauf bestanden haben. Diese sogenannte Beweislastumkehr sichert Käuferinnen und Käufer für den Anfangszeitraum zusätzlich ab, da der Händler in dieser Zeit für alle festgestellten Mängel haftet, sofern er nicht das Gegenteil beweisen kann.

Gebrauchtwagen-Garantie

Ist 1 Jahr Garantie für Gebrauchtwagen vom Händler Pflicht?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Händler, eine explizite 1-Jahr-Garantie für Gebrauchtwagen anzubieten. Allerdings haben Käufer:innen Anspruch auf eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, die im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel jedoch auf ein Jahr verkürzt werden kann. Die Händler können darüber hinaus freiwillige Garantieleistungen anbieten, die jedoch von Händler zu Händler in ihrem Umfang variieren können.

Wie kann ich eine Garantie für Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen?

Um die Garantie für Gebrauchtwagen in Anspruch zu nehmen, müssen Käufer.innen den Mangel beim Händler anzeigen. Folgende Optionen stehen bei einer berechtigten Mängelrüge zur Verfügung:
Nachbesserung: Der Händler versucht, den Mangel durch eine Reparatur zu beheben.

Rücktritt vom Kaufvertrag: Sollte die Reparatur scheitern, kannst du den Kaufvertrag unter bestimmten Umständen rückgängig machen.

Kaufpreisminderung: Alternativ kann eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist.

Muss ich eine Garantie für Gebrauchtwagen extra abschließen?

Zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung kannst du eine separate Gebrauchtwagengarantie abschließen, die sie bei Mängeln absichert. Solche Zusatzgarantien sind meist mit Kosten verbunden und erweitern den Umfang der Absicherung oft um spezifische Bauteile oder Schäden, die über die Sachmängelhaftung hinausgehen.

Garantie für Gebrauchtwagen von Privat

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson ist die Garantie für Gebrauchtwagen privat nicht in demselben Maße abgesichert wie beim Händler. Verkaufst du ein Auto privat, kannst du die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen, wodurch Käuferinnen und Käufer im Falle eines Mangels oft keine Ansprüche geltend machen können.

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Kann die Gebrauchtwagengarantie privat ausgeschlossen werden?

Ja, bei einem privaten Verkauf kann die Gewährleistung im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden. Kaufende Personen sollten sich darüber bewusst sein, dass sie in einem solchen Fall keine Garantieansprüche geltend machen können, falls nach dem Kauf Mängel auftreten.

Garantiezusagen & arglistig verschwiegene Mängel

Auch bei Privatverkäufen gilt, dass die verkaufende Person keine Mängel arglistig verschweigen darf. Entdeckt die kaufende Person nachträglich einen arglistig verschwiegenen Mangel, so kann sie unter bestimmten Umständen rechtliche Schritte einleiten. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt in solchen Fällen nicht.

Verschwiegen werden darf beispielsweise nicht, wenn ein Unfallwagen verkauft wird oder wenn das Auto defekt verkauft werden soll. Ein Gebrauchtwagencheck macht deshalb auf jeden Fall Sinn.

Gebrauchtwagengarantie

Gebrauchtwagengarantie – Was ist abgedeckt?

Die Gebrauchtwagengarantie deckt verschiedene Mängel und Schäden ab, die sich an einem Fahrzeug ergeben können.

Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzliche Absicherung, die bei Mängeln greift, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden. Sie schützt Kaufende für einen bestimmten Zeitraum und gewährt ihnen das Recht auf Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung.

Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie geht über die Sachmängelhaftung hinaus und stellt eine vertragliche Leistung dar, die die kaufende Person beim Händler erwerben kann. Manche Händler bieten sie freiwillig auch ohne zusätzliche Kosten. Sie deckt meist spezifische Fahrzeugteile und Mängel ab, die nach dem Kauf auftreten.

Typischerweise umfasst die Gebrauchtwagengarantie:

  • Motor und Getriebe
  • Elektrische Bauteile
  • Bremssystem
  • Fahrwerk und Achsen
  • Antriebssystem

Gebrauchtwagengarantie bei verschiedenen Herstellern

Viele Fahrzeughersteller bieten spezielle Gebrauchtwagengarantien für ihre Fahrzeuge an. Diese Garantien gelten meist in einem bestimmten Zeitraum und umfassen oft eine umfassende Absicherung gegen Mängel. Umfang und Leistungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller.

VW Gebrauchtwagen Garantie

Volkswagen bietet eine “Volkswagen Garantieversicherung” für Gebrauchtwagen. Diese umfasst verschiedene Bauteile und deckt den Gebrauchtwagen oft für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ab.

BMW Gebrauchtwagen Garantie

BMW bietet eine “BMW Premium Selection” genannte Garantie für Gebrauchtfahrzeuge, die unter anderem den Motor, das Getriebe und weitere wichtige Bauteile absichert. Diese Garantie kann für Fahrzeuge gelten, die im BMW-eigenen Gebrauchtwagenhandel erworben wurden.

Audi Gebrauchtwagen Garantie

Audi bietet ebenfalls eine “:plus Garantie” an, die bei autorisierten Händlern erhältlich ist. Die Audi-Garantie deckt häufig spezifische Bauteile ab und umfasst auch die Möglichkeit, Garantien zu verlängern.

Garantie

Wie lange haben Gebrauchtwagen Garantie?

Die Dauer der Garantie für Gebrauchtwagen hängt vom Anbieter und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Während die gesetzliche Sachmängelhaftung für Händler auf zwei Jahre festgelegt ist, können freiwillige Garantien je nach Hersteller und Händler unterschiedlich ausfallen.

Was ist die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen?

Die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen beträgt zwei Jahre, wobei es sich eigentlich nicht um eine Garantie sondern um die Sachmängelhaftung handelt. Händler können die Haftung für Gebrauchtfahrzeuge jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Diese gesetzliche Garantie gilt nur für Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben.

Können Händler die Garantie auf Gebrauchtwagen verkürzen?

Ja, Händler haben das Recht, die gesetzliche Garantie auf Gebrauchtwagen auf ein Jahr zu verkürzen. Schau deshalb im Kaufvertrag nach, ob die Gewährleistungsfrist verkürzt wurde und welche Garantien der Händler darüber hinaus anbietet.

Die Entscheidung über den Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler oder privat sollte gut durchdacht sein. Dabei kann auch die gewährte oder zusätzlich angebotene Garantieoption ein zusätzlicher Kaufanreiz sein.

Während beim Händler in der Regel eine gesetzliche Sachmängelhaftung und häufig auch zusätzliche Garantien bestehen, werden beim privaten Kauf oft keine Garantien gewährt. Käufer:innen sollten auf klare Vertragsbedingungen achten und sich immer ganz genau informieren, welche Mängel und Bauteile in der Garantie abgedeckt sind, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.