Welche Hersteller übernehmen die Umweltprämie für Elektroautos?

18. Januar 2024 von

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Damit Kund:innen nicht auf viel Geld sitzen bleiben, springen einige Hersteller in die Bresche. Wir sagen euch, wer den Umweltbonus unter welchen Bedingungen garantiert. Alle Infos!

Das Auslaufen der Kaufprämie für Elektroautos trifft vor allem Kund:innen die bereits bestellt aber ihr Fahrzeug noch nicht geliefert bekommen haben hart. Die Sorge, auf dem Förderanteil sitzen zu bleiben, ist groß. Viele Hersteller haben mittlerweile angekündigt, freiwillig den Umweltbonus zu übernehmen. Wir sagen euch, welche das sind und unter welchen Bedingungen ihr die Förderung bekommt.

Diese Hersteller (A-Z) zahlen weiterhin die Umweltprämie:

Weitere Infos zum Auslaufen der BAFA-Förderung

Hier findest du alle Hersteller die den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge weiterhin garantieren – und unter welchen Voraussetzungen du die Förderung bekommst.

Audi

  • Für Bestellungen bis 16. Dezember 2023 wird die Förderung vollumfänglich von Audi übernommen, wenn die Zulassung bis spätestens Ende 2024 erfolgt.

BYD

  • Bei Bestellungen bis 17.12.2023 und Zulassung bis 31.01.2024 wird der bisherige Förderbetrag von bis zu 6.750 Euro gezahlt.
  • Der Herstelleranteil wird außerdem für Fahrzeuge gezahlt, die bis 31.12.2023 bestellt und bis Ende März 2024 zugelassen werden.

Cupra

  • Zahlung der vollen Förderung (staatlicher Anteil und Herstelleranteil) bis Ende 2023 bzw. reduzierten Förderung bei Zulassung bis März 2024.
  • Für Bestellungen bis 18. Dezember 2023 und Auslieferungen bis spätestens 31.3.2024.

Dacia

  • Für alle bis 31.12.2023 zugelassenen E-Autos wird der volle Umweltbonus gezahlt.
  • Für alle zwischen dem 01.01. und 31.03.2024 zugelassenen E-Autos gewährt Dacia 10.000 € Elektrobonus (nur bei teilnehmenden Dacia-Partnern).

Hyundai

  • Für alle bis 16. Dezember 2023 bestellten E-Autos und bis zum 31.12.2023 zugelassenen Fahrzeuge wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil).
  • Für Zulassungen im ersten Quartal 2024 übernimmt der Hersteller die geplante, reduzierte Förderung.

KIA

  • Zahlung der vollen Förderung (staatlicher Anteil und Herstelleranteil) bei Bestellungen bis Ende 2023 und Zulassung bis 31.3.2024.
  • Bei Bestellungen bis 31.12.2023 wird der bisherige Förderbetrag von bis zu 6.750 Euro gezahlt.
  • Bei Bestellungen ab dem 1. Januar bis zum 30. März 2024 wird der geplante, reduzierte Förderbetrag gezahlt.

Mazda

  • Für alle bis 17. Dezember 2023 abgeschlossenen Kauf- und Leasingverträge für E-Autos wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil).
  • Zulassungen müssen bis spätestens 31. März 2024 vollzogen sein.
  • Bei Zulassung in 2023 wird die Fördersumme bis 6.750 € übernommen.
  • Bei Zulassung in 2024 wird der geplante, reduzierte Förderbetrag gezahlt.

Mercedes

  • Für Lieferungen und Zulassungen bis Ende Januar 2024 wird die volle Förderung (staatlicher Anteil und Herstelleranteil) übernommen.
  • Für Neubestellungen bis 31.01.2024 und Zulassung ab 01.02.2024 wird weiterhin der Herstelleranteil gezahlt.

MG

  • Für alle bis einschließlich 17. Dezember 2023 bestellten E-Autos wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil).
  • Zulassungen müssen bis 15. Januar 2024 getätigt werden.

NIO

  • Für alle bereits bestellten Neufahrzeuge sowie für bis 31. Dezember 2023 bestellte Bestandsfahrzeuge mit Auslieferung bis 31. Januar 2024 wird die volle Förderung gezahlt – gilt nur in Verbindung mit Battery-as-a-Service.

Nissan

  • Für alle bis einschließlich 17. Dezember 2023 bestellten E-Autos und bis zum 31.12.2023 zugelassenen Fahrzeuge wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil).
  • Bei Zulassung in 2024 wird die ursprünglich geplante, reduzierte Umweltprämie gezahlt.

Renault

  • Für alle bis 31.12.2023 zugelassenen E-Autos wird der volle Umweltbonus gezahlt.
  • Für alle zwischen dem 01.01. und 31.03.2024 zugelassenen E-Autos wird der ursprünglich geplante reduzierte Umweltbonus gezahlt.

Skoda

  • Für alle bis 15. Dezember 2023 bestellten E-Autos, die bereits einen bestätigten Liefertermin bis 10. Januar 2024 haben und bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen werden, wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil). Dies gilt aber nur, wenn das Auto bei teilnehmenden Händlern gekauft wurde.
  • Für alle bis 15. Dezember 2023 bestellten E-Autos mit bestätigtem Liefertermin ab 11. Januar 2024 wird die geplante, reduzierte Förderung zur Hälfte von Skoda und zur Hälfte von teilnehmenden Händlern übernommen.

Informiere dich vorab, ob dein Skoda-Händler bei der Aktion mitmacht oder nicht. Nicht alle Händler zahlen die Prämie weiter.

smart

  • Bei Bestellung bis Ende 2023 und Zulassung ab 2024 wird die ursprünglich ab 2024 geplante, reduzierte Förderung (staatlicher Anteil und Herstelleranteil) gezahlt.
  • Bei Bestellungen zwischen dem 15. Januar und 29. Februar 2024 gewährt der Hersteller die “smart Umweltprämie” von 3.825 Euro. Dieser Nachlass gilt für Privatkunden beim Kauf eines smart #1 oder smart #3 im genannten Zeitraum.

Stellantis

Zu Stellantis gehören die Marken Fiat, Jeep, Abarth, Alfa Romeo, Citroen, DS, Peugeot und Opel.

  • Zahlung der vollen Förderung (staatlicher Anteil und Herstelleranteil) bis Ende 2023.
  • E-Autos die bis 16. Dezember 2023 bestellt wurden und bis 29. Februar 2024 zugelassen werden, werden mit bis zu 4.500 € gefördert.

Subaru

  • Für E-Autos, für die bis zum 31. Januar 2024 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird und die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, wird die volle Förderung von Subaru übernommen.

Tesla

  • Herstelleranteil von 2.250 Euro brutto wird beibehalten.
  • Ausgleichsprämie (Übernahme des staatlichen Anteils)  für alle Bestellungen des Model 3 und Model Y ab dem 18. Dezember mit Lieferung (nicht Zulassung) bis 31. Dezember 2023.
  • Ausgleichsprämie beträgt 4.500 Euro brutto.
  • Bestellungen mit Auslieferungen ab dem 1. Januar 2024 erhalten keine Ausgleichsprämie.

Toyota/Lexus

  • Toyota und Lexus bieten eine Vertrauensgarantie mit 4.500 € Prämie für alle E-Autos, die bis zum 31. März 2024 zugelassen werden.

Volkswagen

  • Für alle bis einschließlich 15. Dezember 2023 bestellten E-Autos und bis zum 31.12.2023 zugelassenen Fahrzeuge wird die volle Förderung gezahlt (staatlicher Anteil und Herstelleranteil).
  • Bei Auslieferungen und Zulassungen in 2023 wird Förderprämie bis 6.750 € bezahlt.
  • Zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.03.2024 gewährt VW eine Aktionsprämie von bis zu
    • 5.235 € auf den ID.3
    • 5.950 € auf den ID.4
    • 4.760 € auf den ID.7

Volvo

  • Bei Zulassungen bis 31.12.2023 wird noch voller Herstelleranteil garantiert.