Verkehrsminister Wissing warnt vor Diesel-Stilllegung

02. August 2024 von

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Müssen Millionen von Diesel-Fahrzeuge bald stillgelegt werden? Verkehrsminister Volker Wissing warnt vor einem Urteil zu neuen EU-Richtlinien, die zahlreiche Fahrzeuge betreffen könnten.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat in einem Brief an die EU-Kommission eine Klarstellung gefordert bezüglich des Zulassungsstatus zahlreicher bestehender Fahrzeuge nach einem älteren Messverfahren für Emissionen. Sollte diese nicht erfolgen, könnten laut Wissing im schlimmsten Fall die erzwungene Stilllegung von Millionen von Fahrzeugen in der EU drohen. Doch worum geht es eigentlich genau?

  • Potenziell über acht Millionen Diesel-Fahrzeuge in Deutschland betroffen
  • Neues strengeres Messverfahren für Emissionen
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November erwartet

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Umstellung auf ein neues Testverfahren sorgt für strengere Grenzwerte

Der Kern des Problems findet sich im Prüfverfahren zu den Schadstoffemissionen bei der Zulassung von neuen Fahrzeugen, der sogenannten Typgenehmigungen. Früher wurden in der EU dafür die Autos nach dem Neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) untersucht, der unter Laborbedingungen die Grenzwerte überprüft hat. Das NEFZ-Verfahren gilt jedoch als unrealistisch und wurde in der Folge durch das neue Verfahren der Real Driving Emission (RDE), oder Emissionen im praktischen Fahrbetrieb abgelöst.

Emissionsmessung im Fokus

Ältere Dieselfahrzeuge sind über das NEFZ zugelassen worden und dementsprechend auf den Straßen unterwegs. Viele davon würden bei einer Messung nach RDE aber die Grenzwerte überschreiten und dementsprechend ist in Deutschland geklagt worden, dass die Autos auch außerhalb der Laborbedingungen die Grenzwerte einhalten müssen. Diese Klage wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet, dessen Urteil im November erwartet wird.

Für viele ältere Fahrzeuge ist der strengere Richtwert nach RDE jedoch technisch unmöglich zu erreichen, sodass dann die Zulassung und damit die Betriebsgenehmigung dieser Fahrzeuge erlöschen würde. Verkehrsminister Wissing fordert nun, dass die EU-Kommission noch vor dem Urteil klarstellt, dass die strengeren Vorschriften nicht rückwirkend auf Fahrzeuge angewendet wird, deren Zulassung länger als zehn Jahre zurückliegt.

Wie wahrscheinlich ist die drohende Stilllegung?

Noch ist unklar, ob das Urteil im November tatsächlich die bisherigen Prüfungen nach NEFZ für unzureichend erklären wird. Auch erfolgt in einem solchen Fall nicht automatisch das Szenario der Stilllegung, vor dem Verkehrsminister Wissing warnt. Rückwirkende Anwendungen von neuen Maßstäben und Verfahren würden gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und damit dem Rechtsstaat in der EU und in Deutschland verstoßen. Eine Sprecherin des ADAC verwies auch auf den Bestandsschutz und bezeichnete die Diskussion als “unsachgemäß”.

Die EU-Kommission hatte sich nur vage auf den Vorstoß geäußert und ließ mitteilen, dass man das Verfahren beim EuGH verfolge und sich immer für Lösungen einsetzen werde, “die zu einer gesunden sauberen Luft beitragen.” Gleichzeitig müssten Maßnahmen jedoch umsetzbar sein und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen schützen.

Die EU im Fokus

Zwar ist dies nicht die von Wissing geforderte Klarstellung, aber der Verweis auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen dürfte als klarer Hinweis auf den Bestandsschutz sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass damit von einem Tag auf den nächsten Millionen von Autos ihre Zulassung verlieren, dürfte daher gering sein. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es weitere Neuigkeiten zum Urteil gibt.

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