Aufgepasst bei Winterreifen: Diese Reifen sind bald verboten

26. September 2024 von

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Für Winter- und Allwetterreifen gilt ab Oktober 2024 eine neue Regelung. Dieses Symbol müssen deine Reifen dann haben.

Bei winterlichen Verhältnissen ist es nur erlaubt mit Winterreifen zu fahren. Ab Oktober 2024 gibt es neue Bestimmungen für die zugelassenen Reifen.

  • Ab Oktober 2024 ist das “Alpine”-Symbol verpflichtend
  • Bisherige “M+S”-Reifen sind nicht mehr erlaubt
  • Bei Verstößen drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Mit der Faustregel “Von Ostern bis Oktober” sollte man auch dieses Jahr nun langsam die Winterreifen aufziehen. Das alljährliche Ritual zum Wechsel der Reifen bekommt 2024 eine weitere Dimension, da neue gesetzliche Regelungen greifen. Darauf müsst ihr bei euren Winterreifen achten.

Auto im Winter

“Schneeflocke”-Symbol wird verpflichtend

Damit Reifen gesetzlich als Winterreifen anerkannt werden und ihr damit der Pflicht nachkommt euer Fahrzeug bei winterlichen Umständen entsprechend auszurüsten, müsst ihr ab Oktober 2024 auf ein Symbol besonders achten: Das “Alpine”-Symbol. Bestehend aus einer Schneeflocke in einem Berg ist es gut und einfach zu erkennen.

Alpine Symbol auf Winterreifen

Reifen ohne dieses Symbol sind ab Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen zugelassen. Dies betrifft vor allem die Reifen mit der “M+S”-Markierung, die nun nicht mehr als Winterreifen zählen. Diese waren schließlich nur für “Matsch und Schnee” zugelassen und boten geringeren Schutz vor den Wetterbedingungen als die Reifen mit Schneeflocke. Die Entscheidung zur Verschärfung der Regelung wurde schon 2017 getroffen. Diesen Oktober läuft nun die Übergangszeit, in der M+S-Reifen noch genutzt werden durften, aus. Nicht nur bei Winterreifen auch bei Allwetterreifen muss auf die Schneeflocke geachtet werden.

Bußgeld und Punkt bei Verstoß

Die gewohnte Faustregel von “Oktober bis Ostern” ist eine praktische Eselsbrücke, um sich die Reifenwechselzeitpunkte in Erinnerung zu behalten. Diese ist jedoch entgegen der Erwartung nicht Teil der Gesetzregelungen. Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ist es stattdessen verpflichtend bei winterlichen Bedingungen ihre Fahrzeuge entsprechend auszurüsten. Theoretisch müssten also Winterreifen auf den Wagen, sobald mit Schnee und Eis zu rechnen ist, egal welcher Monat ist.

Wer bei einer Polizeikontrolle in winterlichen Verhältnissen also ohne Winterreifen erwischt wird muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Falls andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 80 bzw. 100 Euro.

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