Einigung im Streit um Fahrverbote. Alle Infos zu Minister Wissings Vorstoß
15. April 2024 von Patrik Chen
Dein Weg zum neuen Auto
Mit einer Warnung vor möglichen Wochenend-Fahrverboten hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Autofahrer und Wirtschaft in ganz Deutschland in Aufruhr versetzt. Was hat es mit seinem Vorstoß auf sich und drohen nun wirklich Fahrverbote?
Mit einem Brief versetzte der Bundesverkehrsminister das Land in helle Aufregung. Falls das Parlament die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht endlich beschließe, müsse man eventuell auf weitreichende Maßnahmen wie Fahrverbote am Wochenende greifen. Unter dem öffentlichen Druck haben sich die Regierungsparteien nun doch auf die Reform einigen können, um die Gefahr von Fahrverboten auszumerzen.
- Bundesverkehrsminister Wissing warnte vor Fahrverboten am Wochenende als Klimamaßnahme
- Die Regierung konnte sich auf ein neues Klimaschutzgesetz einigen
- Es wird nicht zu Fahrverboten kommen
Nach einem Wochenende in Aufregung, einigte sich die Ampelkoalition auf die Reform des Gesetzes und wendete damit die Gefahr von Fahrverboten ab.
Reform des Klimaschutzgesetzes – Es kommen keine Wochenendfahrverbote
Im Zentrum der Debatte stand das Klimaschutzgesetz. Dieses hatte die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands (Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990) festgeschrieben und auch eine Sektorbetrachtung eingeschlossen. Diese hatte Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren wie etwa Verkehr, Bau, Energiewirtschaft und Industrie festgeschrieben. Bei Verfehlung dieser Vorgaben, hätten die verantwortlichen Bundesministerien Sofortmaßnahmen ergreifen müssen, um diese Ziele zu erreichen.
Laut Minister Wissing wären die Ziele für den Verkehr nicht machbar gewesen, da Maßnahmen wie etwa ein Tempolimit auf der Autobahn nicht genügend einspare. Wissing zufolge müsste man zu den Werkzeugen von Fahrverboten greifen, um diese Summe an Ausstößen sofort einsparen zu können.
Bei der nun beschlossenen Reform fällt die Sektorbetrachtung weg. Für die Zukunft gelte dann nur die Erreichung der Ziele im Gesamten, sodass Sektoren, die ihre Ziele verfehlen, ihre Summen mit Sektoren in denen es funktioniert, verrechnen können. Solange die Gesamtziele bis 2030 erreicht werden, spielt es also keine Rolle in welchen Sektoren die Einsparungen anfallen.
Verkehrssektor seit Jahren in Verzug
Der Verkehrssektor verfehlte bisher seine Ziele regelmäßig, sodass vor der Reform die Mechanismus des Sofortprogramms gegriffen hätte. Zwar gibt es mit der nun beschlossenen Reform keine Fahrverbote, aber führende Umweltorganisationen warnen, dass Deutschland im Verkehrssektor bisher zu wenig tue, um die Ziele zu erreichen. Maßnahmen, die nun schon seit längerem diskutiert werden, um auch im Verkehrssektor CO2-Emissionen einzusparen sind unter anderem ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen, die Streichung von Subventionen für Dienstwagen und anderen politischen Entscheidungen, um die Mobilität in Deutschland auf eine elektrische Basis umzustellen.
Inwiefern diese Vorschläge in Zukunft nun genauer diskutiert werden ist fraglich. Mit dem Wegfall der Sektorbetrachtung entfällt für das Bundesverkehrsministerium die Dringlichkeit von Sofortmaßnahmen.