§ 37 Straßenverkehrsordnung – was bedeuten die Lichtsignale?
07. November 2023 von Irene Wallner
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Im Straßenverkehr muss man auf Vieles achten, vor allem leuchtende Signale sollten beachtet werden. Wir sagen Ihnen, was in § 37 StVO geregelt ist!
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte genau wissen, was Verkehrszeichen und Ampelsignale bedeuten. Manchmal ist es aber nicht so einfach wie man denkt. Wir sagen Ihnen, was der Paragraph 37 StVO zum Thema Ampeln und Lichtzeichenanlagen sagt.
- § 37 StVO regelt vor allem Ampel- und Informationszeichen
- Dauerlichtzeichen vor allem auf Autobahnen
- Wechsellichtzeichen = Ampel
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§ 37 Straßenverkehrsordnung: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Der Paragraph 37 der StVO besagt unter anderem, dass Lichtzeichen vorrangig vor entsprechend Vorrang regelnden Verkehrszeichen behandelt werden müssen. Im Klartext: Wenn ein Lichtzeichen und ein Verkehrsschild die Vorfahrt an einer Kreuzung regeln, dann ist erstmal das Lichtzeichen zu beachten. Lediglich Weisungen einer Polizeiperson würden die Ampelsignale überwiegen.
Des Weiteren wird in diesem Paragraphen geregelt, dass bei einer grünen Ampel der Verkehr freigegeben ist und man abbiegen darf, wenn Schienenfahrzeuge nicht behindert werden. Wenn Sie einen Grünpfeil an einer Ampel entdecken, dann dürfen Sie nur in die entsprechende Richtung abbiegen, die der Pfeil mit einem grünen Licht freigibt.
Wenn über einem Fahrstreifen Dauerlichtzeichen angebracht sind, wird die Fahrspur entweder gesperrt oder zum Befahren freigegeben.
Was sind Dauerlichtzeichen?
Ein Dauerlichtzeichen kommt meist auf der Autobahn vor. Es handelt sich um die Überkopfanzeigen, die mit einem rot gekreuzten Schrägbalken bestimmte Fahrstreifen sperren, vor einem Stau warnen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigen.
Was sind Wechsellichtzeichen?
Wechsellichtzeichen ist die Bezeichnung für Ampeln. Ampeln wie wir sie kennen tragen die Farben Rot, Gelb und Grün und sie geben den Verkehr im Wechsel frei oder bringen ihn zum Stehen.
Mehr Sicherheit durch Wechselzeichen
In Paragraph 37 der StVO wird neben den oben genannten Inhalten auch genau definiert, wie man sich an einer Ampel bei den einzelnen Farbphasen zu verhalten hat. Es wird als Beispiel das Verhalten an einer Kreuzung herangezogen:
- Grün: “Verkehr ist freigegeben”
- Grüner Pfeil: “Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben”
- Gelb: “Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten”
- Rot: “Halt vor der Kreuzung”
Beim Grünpfeil gibt es verschiedene Vorkommen, er kann sowohl als Schild als auch als Lichtzeichen vorhanden sein.