Neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Tempolimits möglich

13. Oktober 2023 von

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Die Fokussierung auf das Auto im Straßenverkehr entspricht nicht mehr dem Gedanken an Umwelt und Nachhaltigkeit. Dementsprechend soll eine neue Novelle der Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass auch andere Aspekte berücksichtigt werden. Wir haben alle Infos!

Aktuell dominieren auf deutschen Straßen die Autos, doch das soll sich ändern – schließlich will man Umwelt und Gesundheit an die erste Stelle setzen. Dementsprechend wundert es nicht, dass das Bundeskabinett eine neue Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen hat. Wir sagen Ihnen, was geplant ist.

  • Kommunen erhalten mehr Entscheidungsfreiheit
  • Mehr Tempo 30 Zonen möglich
  • Höhere Priorität von Fußgänger:innen und Radfahrenden
  • Fokus auf Umwelt und Gesundheit

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist nicht die einzige gesetzliche Neuerung. Auch eine EU Führerschein-Novelle ist geplant.

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Neue Regelungen im Straßenverkehr

Um den Umweltschutz und die Gesundheit der Bevölkerung mehr zu berücksichtigen, soll die Vormachtstellung des Autos im Straßenverkehr gebrochen werden. Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung räumt mehr Verkehrsbeschränkungen ein und setzt den Fokus auf den Ausbau von Radwegen oder Sonderspuren für den öffentlichen Nahverkehr.

Mehr Tempo 30 Zonen

Vor allem das Einrichten von Spielstraßen oder Tempo 30 Zonen soll vereinfacht werden. Dafür bekommen nun die Kommunen deutlich mehr Freiräume. Das bedeutet, dass Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründe ausreichend sind, um Verkehrsbeschränkungen einzuführen.

Damit ändert sich vor allem, dass die Sicherheit des Verkehrs und das zügige Vorankommen nicht mehr alleine ausschlaggebend für verkehrstechnische Regelungen sind, sondern die Auswirkungen von Verkehr auf die Lebensqualität der Menschen eine größere Rolle spielt.

Vor allem Kinder sollen in der zukünftigen Verkehrsplanung mehr berücksichtigt werden. Demnach sollen mehr Tempo 30 Zonen bei Spielplätzen oder Schulen entstehen können. Bisher gab es hier Einschränkungen: Es konnte nur ein Tempo 30 Bereich angeordnet werden, wenn der Abstand zwischen zwei Tempo 30 Zonen 300 Meter beträgt. Die neue Regelung sieht einen Abstand von 500 Metern vor.

Sonderfahrspuren für den öffentlichen Nahverkehr

Kommunen dürfen bis Ende 2028 ausprobieren, ob Sonderspuren für bestimmte Formen der Mobilität funktionieren. Beispielsweise könnte es extra Spuren für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge geben oder auch Fahrgemeinschaften könnten von einer eigenen Fahrspur profitieren.

Dazu gehört auch die Einrichtung von Busspuren. Das soll ebenfalls erleichtert werden. Dadurch soll ein zügiger Betriebsablauf gewährleistet werden, was Verspätungen reduzieren könnte.

Anwohnerparken

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass zukünftig von Kommunen auch auf Basis von Prognosen Anwohnerparkzonen eingerichtet werden dürfen. Bisher war das nur in Gebieten mit schon vorhandenem, hohem Parkdruck möglich.

Fußgänger:innen und Radfahrer:innen

Damit sich die Mobilität eher auf das Rad oder die Füße verlagert, soll es mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger:innen geben. Die Kommunen sollen nun einfacher dafür sorgen können, dass Rad- und Fußgängerwege gebaut werden. Allerdings darf keine unangemessene Beschränkung des Auto- und öffentlichen Personenverkehrs erfolgen.